Schadstoffrückstände in ehemaligen Raucherwohnungen

Zuletzt aktualisiert am 23.10.2026

Mit dem Ende des Rauchens verschwindet die Belastung nicht sofort. Bestandteile des Tabakrauchs lagern sich in Staub, Tapeten, Teppichen, Gipskarton, Holz und Einrichtungsgegenständen ab und können später wieder freigesetzt werden. Diese Rückstände werden als kalter Tabakrauch oder „Thirdhand Smoke“ bezeichnet.

Was bleibt in der Wohnung zurück?

Tabakrauch enthält Nikotin, Feinstaub, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Aldehyde und zahlreiche weitere Stoffe. Das Deutsche Krebsforschungszentrum weist darauf hin, dass sich 80 bis 90 Prozent des Nikotins aus Tabakrauch an Oberflächen festsetzen können. Ein Teil wird später wieder in die Luft abgegeben oder mit Staub aufgenommen.

Nikotin kann außerdem mit Stoffen aus der Umgebung reagieren. Dabei können neue, teilweise krebserzeugende Verbindungen entstehen. Rückstände werden über Einatmen, Hautkontakt und Hand-zu-Mund-Kontakt aufgenommen; Kleinkinder sind wegen ihres engen Kontakts zu Boden und Gegenständen besonders zu berücksichtigen.

Geruch und Belastung sind nicht dasselbe

Ein ausgeprägter Rauchgeruch und gelbliche Ablagerungen zeigen eine starke frühere Nutzung an. Nach Reinigung oder Überstreichen kann der Geruch vorübergehend schwächer sein, obwohl Rückstände in porösen Materialien verbleiben. Umgekehrt erlaubt die Geruchsintensität allein keine quantitative Gesundheitsbewertung.

Wann ist eine Untersuchung sinnvoll?

Bei Kauf, Vermietung oder Sanierung einer stark verrauchten Wohnung kann eine Untersuchung helfen, den Umfang festzulegen und Maßnahmen zu kontrollieren. Infrage kommen Wisch-, Staub- und Materialproben, beispielsweise auf Nikotin als Marker. Raumluftmessungen können ergänzen, bilden die langfristige Oberflächenbelastung aber nicht immer ausreichend ab.

Vor der Probenahme sollte geklärt werden, welche Entscheidung das Ergebnis ermöglichen soll. Für kalten Tabakrauch existiert kein allgemein verbindlicher Wohnraumgrenzwert. Vergleichs- oder Orientierungswerte sind daher transparent als solche zu benennen.

Renovierung und Sanierung

  • Lose Ablagerungen zunächst mit geeigneten, staubarmen Verfahren und HEPA-Filtertechnik entfernen.
  • Glatte, beständige Oberflächen mit angepassten Reinigungsmitteln mehrfach reinigen; Reinigungswasser und Tücher fachgerecht entsorgen.
  • Stark belastete poröse Materialien wie Tapeten, Teppiche, Unterlagen oder einzelne Trockenbauplatten müssen häufig entfernt werden.
  • Vor einer sperrenden Beschichtung sind Reinigung, Untergrundprüfung und ein Wirksamkeitskonzept erforderlich. Sonst drohen Geruchsdurchschlag oder Haftungsprobleme.
  • Nach umfangreichen Maßnahmen kann eine kontrollierende Probenahme sinnvoll sein.

Von einer routinemäßigen Ozonbehandlung ist abzuraten. Ozon ist ein Reizgas und kann mit VOC reagieren, wobei weitere, zum Teil unbekannte Reaktionsprodukte entstehen. Eine Geruchsminderung ist zudem kein Beleg für die Entfernung der Schadstoffquelle.

Praktische Einordnung

Leicht belastete Oberflächen lassen sich häufig reinigen. Bei langjährigem, starkem Rauchen ist eine normale Schönheitsrenovierung dagegen oft nicht ausreichend. Entscheidend ist ein abgestuftes Vorgehen: Bestandsaufnahme, Probefläche beziehungsweise Reinigungstest, gezielter Materialausbau und erst danach der neue Oberflächenaufbau.

Weiterführende Informationen