Fördermittel für Energieberatung, Sanierung und Heizung

Eurogeld und ein Einfamilienhaus während der energetischen Sanierung

Zuletzt aktualisiert am 06.10.2026

Förderbedingungen ändern sich regelmäßig. Lassen Sie Förderweg, technische Voraussetzungen und zulässigen Vorhabenbeginn prüfen, bevor Sie bindende Liefer- oder Leistungsverträge schließen. Maßgeblich sind immer Richtlinie und Zusage.

Förderwege im Überblick

Die vier zentralen bundesweiten Förderwege für bestehende Wohngebäude unterscheiden sich nach Ziel, Förderart und Antragstellung. Für Gebäude in München kann das kommunale Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) ergänzend hinzukommen.

Förderweg Typischer
Zweck
Förderart Antrag und
Nachweis
EBW / iSFP
Energieberatung für Wohngebäude
Gebäude untersuchen und Sanierungsmaßnahmen sinnvoll aufeinander abstimmen BAFA-Zuschuss: 50 % des Beratungshonorars, maximal 650 beziehungsweise 850 Euro; bei WEG zusätzlich bis zu 250 Euro für die Erläuterung BAFA-Antrag vor Beratungsbeginn; Abwicklung über den Energieberater
BEG EM
Gebäudehülle und Anlagentechnik
Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung und weitere Einzelmaßnahmen BAFA-Zuschuss: grundsätzlich 15 %; erhöhter Förderrahmen und gegebenenfalls iSFP-Bonus möglich BAFA-Antrag; bei Gebäudehülle und Anlagentechnik technische Projektbeschreibung durch einen Energieeffizienz-Experten; bei Heizungsoptimierung ohne iSFP-Bonus auch durch ein registriertes Fachunternehmen
BEG EM / KfW 458
Heizungstausch
Austausch einer bestehenden Heizung gegen eine förderfähige klimafreundliche Anlage KfW-Zuschuss: 30 % Grundförderung sowie gegebenenfalls persönliche Boni Antrag über „Meine KfW“; bei WEG Basisantrag und gegebenenfalls persönliche Zusatzanträge
BEG WG / KfW 261
Effizienzhaus-Sanierung
Umfassende Sanierung des gesamten Gebäudes zu einem Effizienzhaus Zinsverbilligter Kredit bis 150.000 Euro je Wohneinheit mit möglichem Tilgungszuschuss Antrag über einen Finanzierungspartner; Energieeffizienz-Experte erforderlich
FKG München
Kommunale Ergänzungsförderung
Zusätzliche Förderung für förderfähige Gebäude im Münchner Stadtgebiet Kommunaler Zuschuss ergänzend zur Bundesförderung; Umfang abhängig von Maßnahme und möglichen Zuschlägen Antrag bei der Landeshauptstadt München vor Auftragserteilung

Hinweis: Das FKG gilt ausschließlich im Münchner Stadtgebiet. Auch andere Städte, Gemeinden und Landkreise können eigene Förderprogramme anbieten, die zusätzlich geprüft werden sollten.

1. Geförderte Energieberatung und iSFP

Die BAFA-Energieberatung für Wohngebäude (EBW) fördert 50 % des förderfähigen Beratungshonorars: maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, 850 Euro ab drei Wohneinheiten und zusätzlich bis zu 250 Euro für die Erläuterung in einer WEG-Versammlung.

Ein geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann die Reihenfolge der Maßnahmen strukturieren und bei späteren BEG-Einzelmaßnahmen Vorteile eröffnen.

Weiterführende Informationen zur Energieberatung, zum iSFP und zum iSFP-Bonus ab 21.07.2026

2. Gebäudehülle und weitere Effizienzmaßnahmen – BAFA

Für Dämmung, Fenster, Anlagentechnik außer Heizung und Heizungsoptimierung beträgt die Grundförderung seit dem 21.07.2026 weiterhin 15 %. Ein iSFP-Bonus von 5 % ist möglich. Er gilt jedoch nur für den Teil der förderfähigen Ausgaben, der die jeweilige reguläre Höchstgrenze ohne iSFP überschreitet. Kosten unterhalb dieser Grenze erhalten weiterhin die Grundförderung, jedoch noch keinen iSFP-Bonus.

Bei einer Wohneinheit erhöht ein iSFP die Höchstgrenze von 30.000 Euro auf 60.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern gelten gestaffelte Beträge: ohne iSFP 30.000 Euro für die erste, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 Euro ab der siebten betroffenen Wohneinheit; mit iSFP erhöhen sich diese Beträge auf 60.000 Euro, 30.000 Euro beziehungsweise 15.000 Euro.

Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle und bei Anlagentechnik außer Heizung muss ein gelisteter Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Bei Heizungsoptimierungen kann alternativ ein registriertes Fachunternehmen die technischen Bestätigungen erstellen. Wird jedoch der iSFP-Bonus genutzt oder enthält derselbe Antrag eine andere Maßnahme mit Expertenpflicht, ist ein Energieeffizienz-Experte erforderlich.

Besonderheit Heizungsoptimierung: Die eigenständige BAFA-Förderung ist bei Wohngebäuden nur bis fünf Wohneinheiten möglich. Förderfähig sind Heizungsanlagen, wenn seit der Inbetriebnahme des Wärmeerzeugers mindestens zwei Jahre vergangen sind. Fossil betriebene Wärmeerzeuger dürfen höchstens 20 Jahre alt sein; für nicht fossil betriebene Wärmeerzeuger gilt keine obere Altersgrenze. Maßnahmen zur Emissionsminderung bestehender Biomasseheizungen bilden einen eigenen Fördertatbestand mit 50 % Förderung und ohne iSFP-Bonus.

Weiterführende Informationen zu BEG-Einzelmaßnahmen, Fördergrenzen und iSFP-Bonus ab 21.07.2026

3. Heizungstausch – KfW ab 21.07.2026

Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 %. Für die erste Wohneinheit werden zunächst bis zu 28.000 Euro förderfähige Kosten angesetzt; für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000 Euro und für jede weitere Wohneinheit jeweils 8.000 Euro. Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt allerdings ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 Euro.

Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt zunächst 16 % und sinkt ebenfalls ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Der Einkommensbonus beträgt 40 %, 30 % oder 10 % – abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen; bei mindestens einem minderjährigen Kind erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro.

Die Summe ist grundsätzlich auf 70 % begrenzt. Für bestimmte selbstnutzende Haushalte mit niedrigem Einkommen sind jedoch bis zu 80 % möglich. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind zum 21.07.2026 entfallen. Diese Konditionen sind in der seit dem 21.07.2026 gültigen Förderrichtlinie und den aktuellen KfW-Produktbedingungen umgesetzt.

Weiterführende Informationen zum Heizungstausch, zu Kostenobergrenzen und möglichen Boni ab 21.07.2026

4. Sanierung zum Effizienzhaus – KfW

Für die Sanierung von Wohngebäuden zu einem Effizienzhaus (EH) steht der KfW-Kredit 261 zur Verfügung. Der Förderkredit beträgt bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Förderfähig sind die Stufen EH 40, EH 55, EH 70, EH 85 und EH Denkmal, jeweils als Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (NH). Die regulären Tilgungszuschüsse wurden zum 21.07.2026 um 10 Prozentpunkte reduziert; der frühere zusätzliche EE-Bonus ist entfallen. Für EH 70 EE und EH 85 EE gibt es keinen regulären Tilgungszuschuss, der zinsverbilligte Kredit bleibt aber nutzbar. Bei einer seriellen Sanierung sind für EH 40 und EH 55 bis zu 15 Prozentpunkte, für EH 70 bis zu 5 Prozentpunkte zusätzlicher Tilgungszuschuss möglich.

Weiterführende Informationen zum KfW-Programm 261, zu Effizienzhaus-Stufen und Tilgungszuschüssen ab 21.07.2026

5. Klimafreundlicher Neubau

Aktuelle KfW-Wege sind unter anderem die Programme 296 (Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – sehr günstige Kreditkonditionen bei bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit), 297/298 (Klimafreundlicher Neubau mit bis zu 150.000 Euro Kreditsumme je Wohneinheit) und 300 (Wohneigentum für Familien mit Kreditbeträgen zwischen 170.000 und 270.000 Euro); ergänzend kann bei Selbstnutzung das Wohneigentumsprogramm 124 relevant sein. Kreditbeträge und Voraussetzungen hängen von Standard, Nachhaltigkeitsnachweis, Nutzung, Einkommen und Kinderzahl ab. Die befristete EH-55-Neubauförderung läuft nach aktueller KfW-Angabe längstens bis 31.12.2026 und steht unter Haushaltsvorbehalt.

6. München: Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)

Für Gebäude im Münchner Stadtgebiet gibt es ergänzend das kommunale Förderprogramm FKG. Nach der FKG-Richtlinie (Stand 28.09.2026) beträgt die Grundförderung für Effizienzmaßnahmen 5 %; mit möglichen Zuschlägen sind bis zu 20 % erreichbar. Voraussetzung sind unter anderem ein iSFP, eine bereits beantragte BEG-Förderung (Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus) und der FKG-Antrag vor Auftragserteilung an ausführende Firmen. Das Bestandsgebäude muss grundsätzlich mindestens zehn Jahre alt sein. Für die abschließende FKG-Prüfung ist der Nachweis über die Auszahlung der Bundesförderung erforderlich.

Ausführliche Informationen zur Münchner Förderung im Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) finden Sie hier.

Unser Fördercheck

Wir klären Gebäudeart, Eigentums- und Nutzungsverhältnisse, Maßnahme, technische Mindestanforderungen, Fristen, Kumulierbarkeit und erforderliche Nachweise. Anschließend erhalten Sie einen belastbaren Ablaufplan – ohne Förderversprechen, aber mit klaren nächsten Schritten.

Stichtag 21.07.2026: Die neuen Förderbedingungen gelten seit dem 21.07.2026. Bereits zuvor gestellte oder zugesagte Anträge werden nach den jeweils maßgeblichen Bedingungen behandelt. Maßgeblich sind die veröffentlichten Richtlinien, die Produktbedingungen und die individuelle Förderzusage. Zum ausführlichen Beitrag über die neuen BEG-Förderbedingungen ab 21.07.2026

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