Fördermittel für Energieberatung, Sanierung und Heizung

Eurogeld und ein Einfamilienhaus während der energetischen Sanierung

Zuletzt aktualisiert am 30.07.2026

Förderbedingungen ändern sich regelmäßig. Lassen Sie Förderweg, technische Voraussetzungen und zulässigen Vorhabenbeginn prüfen, bevor Sie bindende Liefer- oder Leistungsverträge schließen. Maßgeblich sind immer Richtlinie und Zusage.

1. Geförderte Energieberatung und iSFP

Die BAFA-Energieberatung für Wohngebäude (EBW) fördert 50 % des förderfähigen Beratungshonorars: maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, 850 Euro ab drei Wohneinheiten und zusätzlich bis zu 250 Euro für die Erläuterung in einer WEG-Versammlung.

Ein geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann die Reihenfolge der Maßnahmen strukturieren und bei späteren BEG-Einzelmaßnahmen Vorteile eröffnen.

Weiterführende Informationen zur Energieberatung, zum iSFP und zum iSFP-Bonus ab 21.07.2026

2. Gebäudehülle und weitere Effizienzmaßnahmen – BAFA

Für Dämmung, Fenster, Anlagentechnik außer Heizung und Heizungsoptimierung bleibt die Grundförderung ab 21.07.2026 bei 15 %. Ein iSFP-Bonus von 5 % ist möglich, wird nach den neuen Bedingungen aber erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt und nur auf den darüber liegenden Betrag angewendet.

Mit iSFP erhöhen sich die förderfähigen Ausgaben weiterhin auf bis zu 60.000 Euro je Wohneinheit. Für alle Förderanträge ist ein gelisteter  Energieeffizienz-Experte einzubinden.

Weiterführende Informationen zu BEG-Einzelmaßnahmen, Fördergrenzen und iSFP-Bonus ab 21.07.2026

3. Heizungstausch – KfW ab 21.07.2026

Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 %. Für die erste Wohneinheit werden zunächst bis zu 28.000 Euro förderfähige Kosten angesetzt; für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000 Euro und für jede weitere Wohneinheit jeweils 8.000 Euro. Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt allerdings ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 Euro.

Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt zunächst 16 % und sinkt ebenfalls ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Der Einkommensbonus beträgt 40 %, 30 % oder 10 % – abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen; bei mindestens einem minderjährigen Kind erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro.

Die Summe ist grundsätzlich auf 70 % begrenzt. Für bestimmte selbstnutzende Haushalte mit niedrigem Einkommen sind jedoch bis zu 80 % möglich. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen zum 21.07.2026. Die KfW weist darauf hin, dass die Eckwerte unter dem Vorbehalt der endgültigen Bestätigung durch die Förderrichtlinie stehen.

Weiterführende Informationen zum Heizungstausch, zu Kostenobergrenzen und möglichen Boni ab 21.07.2026

4. Sanierung zum Effizienzhaus – KfW

Für die Sanierung von Wohngebäuden zu einem Effizienzhaus (EH) steht der KfW-Kredit 261 zur Verfügung. Die Kreditsumme bleibt bei bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit; gefördert werden die Stufen EH 40, 55, 70, 85 und Denkmal. Die Tilgungszuschüsse werden gegenüber den vorherigen Konditionen um 10 Prozentpunkte reduziert, so dass es nur noch Tilgungszuschüsse für das EH 55 und 50 gibt; der zusätzliche EE-Bonus entfällt.

Weiterführende Informationen zum KfW-Programm 261, zu Effizienzhaus-Stufen und Tilgungszuschüssen ab 21.07.2026

5. Klimafreundlicher Neubau

Aktuelle KfW-Wege sind unter anderem die Programme 296 (Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – sehr günstige Kreditkonditionen bei bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit), 297/298 (Klimafreundlicher Neubau mit bis zu 150.000 Euro Kreditsumme je Wohneinheit) und 300 (Wohneigentum für Familien mit Kreditbeträgen zwischen 170.000 und 270.000 Euro); ergänzend kann bei Selbstnutzung das Wohneigentumsprogramm 124 relevant sein. Kreditbeträge und Voraussetzungen hängen von Standard, Nachhaltigkeitsnachweis, Nutzung, Einkommen und Kinderzahl ab. Die befristete EH-55-Neubauförderung läuft nach aktueller KfW-Angabe längstens bis 31.12.2026 und steht unter Haushaltsvorbehalt.

6. München: Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)

Für Gebäude im Münchner Stadtgebiet gibt es ergänzend das kommunale Förderprogramm FKG. Nach der FKG-Richtlinie (Stand 02.07.2026) beträgt die Grundförderung für Effizienzmaßnahmen 5 %; mit möglichen Zuschlägen sind bis zu 20 % erreichbar. Voraussetzung sind unter anderem ein iSFP, eine bereits beantragte BEG-Förderung (Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus) und der FKG-Antrag vor Auftragserteilung an ausführende Firmen.

Ausführliche Informationen zur Münchner Förderung im Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) finden Sie hier.

Unser Fördercheck

Wir klären Gebäudeart, Eigentums- und Nutzungsverhältnisse, Maßnahme, technische Mindestanforderungen, Fristen, Kumulierbarkeit und erforderliche Nachweise. Anschließend erhalten Sie einen belastbaren Ablaufplan – ohne Förderversprechen, aber mit klaren nächsten Schritten.

Stichtag 21.07.2026: Die neuen Förderbedingungen treten am 21.07.2026 in Kraft. Bereits gestellte oder zugesagte Anträge werden nach den jeweils maßgeblichen Bedingungen behandelt. Maßgeblich sind die veröffentlichten Richtlinien und die individuelle Förderzusage. Zum ausführlichen Beitrag über die neuen BEG-Förderbedingungen ab 21.07.2026

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