Zuletzt aktualisiert am 06.10.2026
Unser Qualitätsanspruch: Im Unterschied zu standardisierten Online-Angeboten, die ohne gründliche Kenntnis des Gebäudes aus der Ferne erstellt werden, basiert unser iSFP auf einem ausführlichen Ortstermin, einer individuellen Bestandsaufnahme unter Berücksichtigung Ihrer Ziele und Möglichkeiten und enthält eine brauchbare Kostenermittlung. So können wir die Ziele, Prioritäten und finanziellen Möglichkeiten der jeweiligen Gebäudeeigentümer berücksichtigen und technisch sinnvolle, aufeinander abgestimmte Sanierungsempfehlungen entwickeln. Bei Bedarf ergänzen wir den iSFP um konkrete Kostenberechnungen, die auf mehr als 25 Jahren Erfahrung in Sanierung und Energieberatung beruhen und deutlich über die im standardisierten iSFP üblichen Orientierungswerte hinausgehen. Auch nach Übergabe des Fahrplans stehen wir für die weitere Beratung und – wenn gewünscht – für die Sanierungsbegleitung zur Verfügung. So wird der iSFP zu einer verlässlichen Grundlage für Entscheidungen und Umsetzung.
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?
Der iSFP ist das Ergebnis einer vom BAFA geförderten Energieberatung für Wohngebäude. Er betrachtet nicht nur ein einzelnes Bauteil, sondern das Zusammenspiel von Gebäudehülle, Wärmebrücken, Luftdichtheit, Lüftung, Wärmeerzeugung und -verteilung sowie die Möglichkeiten zur Optimierung und dem Einsatz von erneuerbaren Energien.
Auf dieser Grundlage werden Maßnahmen so geordnet, dass eine heutige Entscheidung spätere Sanierungsschritte möglichst nicht behindert. Beispielsweise müssen neue Fenster, eine spätere Fassadendämmung, das Lüftungskonzept und die Dimensionierung einer Wärmepumpe zusammenpassen.
Ein iSFP ist für jedes Gebäude sinnvoll
- Ein- und Zweifamilienhäuser, die schrittweise modernisiert werden sollen
- Mehrfamilienhäuser mit mehreren technischen und wirtschaftlichen Beteiligten
- gemeindeeigene Wohnhäuser, bei denen Maßnahmen, Haushalt und Vergabeverfahren vorausschauend koordiniert werden müssen
- teilmodernisierte Gebäude, bei denen ältere und bereits erneuerte Bauteile sinnvoll zusammengeführt werden sollen
- Wohngebäude, bei denen zwischen Einzelmaßnahmen und einer Sanierung zum Effizienzhaus entschieden werden soll
Wie entsteht ein iSFP?
- Ziele und Randbedingungen klären: Anlass, Budget, gewünschter Zeitrahmen, Nutzung und persönliche Prioritäten werden besprochen.
- Gebäude vor Ort aufnehmen: Bauteile, Flächen, Konstruktionen, Fenster, Heizung, Warmwasser und Lüftung werden erfasst.
- Energetischen Istzustand berechnen: Die Bilanz auf Basis einer 3D-Gebäudesimulation macht Schwachstellen und die Größenordnung des Energiebedarfs sichtbar.
- Varianten entwickeln: Mögliche Bauteilqualitäten, Wärmeversorgung und sinnvolle Kombinationen werden verglichen.
- Maßnahmenpakete ordnen: Einzelne Schritte werden technisch und zeitlich aufeinander abgestimmt.
- Fahrplan erläutern: Die Ergebnisse werden persönlich besprochen und als Sanierungsfahrplan und Umsetzungshilfe übergeben.
Die beiden Dokumente des iSFP
1. „Mein Sanierungsfahrplan“
Der kompakte Fahrplan stellt den heutigen energetischen Zustand, die vorgeschlagenen Maßnahmenpakete und den möglichen Zielzustand grafisch gegenüber. Er enthält:
- Beschreibung des Gebäudes und bisheriger Sanierungen
- Bewertung der Gebäudehülle (Dach, Außenwände ggf. mit erdberührten Wänden, Fenster, Kellerdecke bzw. Kellerboden) und Anlagentechnik (Lüftung, Heizung, Warmwasser)
- eine zentrale Fahrplanseite mit sinnvoller Reihenfolge der Maßnahmenpakete
- erwartete Entwicklung von Energiebedarf und CO₂-Emissionen
- geschätzte Investitionskosten, Sowieso-Kosten und mögliche Förderung
- Hinweise zu Wohnkomfort, sommerlichem Wärmeschutz, Raumluft und Werterhalt
- erste Schritte für den Beginn der Sanierung
2. „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“
Die Umsetzungshilfe erläutert jedes Maßnahmenpaket genauer. Sie beschreibt Bauteilaufbauten und technische Zielwerte, wichtige Anschlüsse, Wärmebrücken, Luftdichtheit, Lüftung und Qualitätssicherung. Zusätzlich enthält sie eine detailliertere Kosten- und Energiedarstellung sowie die technische Dokumentation der Berechnung.
Was bedeuten die Kostenangaben?
Der iSFP unterscheidet in einer relativ groben Übersicht je Maßnahme zwischen gesamten Investitionskosten und sogenannten Sowieso-Kosten. Sowieso-Kosten sind Kosten, die auch ohne die energetische Verbesserung angefallen wären, beispielsweise für eine ohnehin erforderliche Neueindeckung des Daches, einen Fassadenanstrich, das Lackieren verwitterter Holzfenster, die Reparatur einer defekten Heizung etc.
Die Kosten im iSFP sind nur als sehr grobe Orientierung und erste Entscheidungshilfe zu verstehen und müssen bei positiver Entscheidung für die jeweilige Maßnahme nochmals genauer basierend auf tatsächlichen Mengen, evtl. Begleitkosten für Gerüste, Baustelleneinrichtung etc. ermittelt werden. Sie ersetzen keinesfalls eine seriöse Kostenberechnung und noch weniger konkrete Firmenangebote. Baupreise, Förderbedingungen und Energiepreise können sich darüber hinaus bis zur Umsetzung ändern. Vor einer Investitionsentscheidung sollte deshalb eine konkrete Kostenberechnung vorliegen, im Anschluss sollten Angebote eingeholt und eine erneute Förderprüfung gemäß den dann geltenden Bestimmungen durchgeführt werden.
Förderung der Energieberatung mit iSFP
Die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude übernimmt derzeit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars:
- maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern
- maximal 850 Euro bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten
- zusätzlich bis zu 250 Euro für die Erläuterung in einer Wohnungseigentümerversammlung
Voraussetzung ist die Durchführung durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten [Maßgeblich sind die Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung].
Ablauf der Antragstellung
Um einen geförderten iSFP zu erhalten, suchen Sie sich einen von der Deutschen Energie-Agentur (dena) zugelassenen Energieberater beziehungsweise Energieeffizienz-Experten in der dena-Liste aus, vorzugsweise in Ihrer Nähe (es ist eine Suche nach Postleitzahlen möglich). Nach Klärung des Auftrages stellen Sie beim BAFA unter Angabe der Beraternummer des gewählten Energieberaters einen Förderantrag für die Beratung. Hierzu erstellen Sie auf dem BAFA-Portal einen persönlichen Account und reichen nach Vorlage des iSFP durch den Energieberater das Beratungsergebnis elektronisch samt Bestätigung der Bezahlung der Beraterrechnung elektronisch ein. Zusätzlich erforderlich ist das vom Energieberater ausgefüllte Formular „Erklärungen nach Durchführung der Energieberatung“ einzureichen. Kurz darauf erhalten Sie eine Bestätigung durch das BAFA per E-Mail. Erst nach Erhalt der Bestätigung können Sie die nächsten Schritte, d.h. Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und / oder Anlagentechnik, beantragen.
Wichtige Vorteile durch iSFP bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen
Für förderfähige Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und bestimmte Maßnahmen der Heizungsoptimierung bringt ein geförderter iSFP erhebliche Vorteile:
- Bei einer Wohneinheit erhöht sich der Rahmen der förderfähigen Ausgaben von 30.000 Euro auf 60.000 Euro je Kalenderjahr. Bei Mehrfamilienhäusern gelten gestaffelte Höchstbeträge.
- Für innerhalb von 15 Jahren umgesetzte, im iSFP enthaltene Maßnahmen kann ein iSFP-Bonus von 5 % hinzukommen. Der iSFP muss bei Antragstellung vorliegen. Seit dem 21.07.2026 gilt der Bonus nur für den Kostenanteil oberhalb der jeweiligen regulären Höchstgrenze ohne iSFP.
- Der iSFP-Bonus gilt nicht für den über die KfW geförderten Heizungstausch und nicht für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen.
- Bei einer Heizungsoptimierung kann ohne iSFP-Bonus ein registriertes Fachunternehmen die technischen Bestätigungen erstellen. Für die Nutzung des iSFP-Bonus muss dagegen ein gelisteter Energieeffizienz-Experte eingebunden werden.
Bonusberechnung seit dem 21.07.2026
Nach der seit dem 21.07.2026 gültigen Regelung gilt der iSFP-Bonus von 5 % nur noch für den Teil der förderfähigen Ausgaben, der die jeweilige reguläre Höchstgrenze ohne iSFP überschreitet. Bei einer Wohneinheit sind dies 30.000 Euro. Der erhöhte Ausgabenrahmen von bis zu 60.000 Euro bleibt bestehen. Maßgeblich sind die am Tag der Antragstellung geltenden Richtlinien und Förderbedingungen.
| Förderfähige Kosten, 1 Wohneinheit | Zuschuss mit iSFP nach geltender Regel | Zum Vergleich ohne iSFP |
|---|---|---|
| 20.000 Euro | 3.000 Euro | 3.000 Euro |
| 30.000 Euro | 4.500 Euro | 4.500 Euro |
| 40.000 Euro | 6.500 Euro | maximal 4.500 Euro |
| 60.000 Euro | 10.500 Euro | maximal 4.500 Euro |
Rechenlogik mit iSFP: 15 % Grundförderung auf die förderfähigen Ausgaben bis 60.000 Euro plus 5 % Bonus nur auf den Anteil über 30.000 Euro.
Mehrfamilienhäuser:
Bei mehreren betroffenen Wohneinheiten wird die Schwelle aus den gestaffelten regulären Höchstbeträgen gebildet: 30.000 Euro für die erste, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Mit iSFP erhöhen sich diese Höchstbeträge auf 60.000 Euro, jeweils 30.000 Euro und jeweils 15.000 Euro. Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte gelten nur für den förderfähigen Kostenanteil zwischen der regulären und der erhöhten Höchstgrenze.
Besonderheit im Münchner FKG
Für FKG-geförderte Einzelmaßnahmen und den Heizungstausch muss bei Antragstellung ein gebäudespezifischer iSFP vorliegen, der die zusätzlichen Münchner Kriterien erfüllt. Der iSFP muss für diese Verwendung nicht zwingend selbst über die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude gefördert worden sein. Er muss jedoch produkt-, anbieter- und vertriebsneutral sein und eine schrittweise Sanierung mit einem geeigneten Zielzustand bis spätestens 2035 darstellen. Ein älterer iSFP kann durch einen Energieeffizienz-Experten ergänzt oder angepasst werden, wenn er die aktuellen FKG-Anforderungen noch nicht vollständig erfüllt.
Was ein iSFP nicht leistet
- Er verpflichtet nicht dazu, alle Maßnahmen oder die vorgeschlagene Reihenfolge umzusetzen.
- Er garantiert keine bestimmte Förderung und ersetzt keine Förderzusage.
- Er ist kein Leistungsverzeichnis und keine ausführungsreife Planung.
- Er ersetzt weder Angebote noch eine Kostenermittlung zum Zeitpunkt der Umsetzung.
- Er kann zukünftige Änderungen von Gesetzen, Technik und Förderbedingungen nicht vorwegnehmen.
Vom Fahrplan zur Umsetzung
Vor jedem Sanierungsschritt prüfen wir, ob die Maßnahme noch zum langfristigen Ziel passt, welche technischen Anforderungen aktuell gelten und welche Förderung beantragt werden kann. Auf Wunsch übernehmen wir anschließend Fachplanung, Förderanträge, energetische Nachweise und die Begleitung der Ausführung.
Beispiele für mögliche Maßnahmenfolgen
Die von uns erstellten Sanierungsfahrpläne zeigen, dass die passende Reihenfolge vom jeweiligen Gebäude abhängt. Die folgenden Beispiele sind anonymisiert und vereinfacht.
Beispiel 1: Einfamilienhaus – vom Dach zur Gesamtsanierung
- Dach und Gaube dämmen, Dachfenster erneuern
- Außenwände dämmen und Anschlüsse an die bereits erneuerten Bauteile herstellen
- Kellerdecke, Lüftung, Warmwasserbereitung und Wärmepumpe ergänzen
Diese Reihenfolge kann sinnvoll sein, wenn eine Dachsanierung ohnehin ansteht und die Wärmeversorgung erst nach Verringerung der Heizlast erneuert werden soll.
Beispiel 2: Mehrfamilienhaus – Gebäudehülle vor Haustechnik
- Fassade, Dach, Fenster sowie Kellerdecke und Kellerboden in einem abgestimmten Hüllpaket verbessern
- Lüftung, Warmwasserbereitung und Heizung erneuern; Photovoltaik ergänzend prüfen
Bei einem größeren Gebäude können gebündelte Hüllmaßnahmen Anschlüsse vereinfachen. Eigentümerstruktur, Nutzung, Bauabschnitte und Finanzierung müssen dabei frühzeitig einbezogen werden.
Beispiel 3: Dringender Heizungstausch als erster Schritt
- alte Öl- oder Gasheizung durch eine regenerative Wärmeversorgung ersetzen und das Heizsystem optimieren
- später Außenwand, Kellerdecke und Lüftung verbessern
Dieser Weg kann erforderlich sein, wenn die bestehende Anlage nicht mehr verlässlich betrieben werden kann. Die spätere Verringerung der Heizlast muss bereits bei der Auswahl und Auslegung der neuen Anlage berücksichtigt werden.
Beispiel 4: Zwei Varianten vergleichen
Bei gleicher Ausgangslage können unterschiedliche Fensterqualitäten, Dämmumfänge oder technische Systeme zu abweichenden Kosten und Energiekennwerten führen. Ein Variantenvergleich im Beratungsprozess hilft, den Fahrplan an Budget, Gestaltungswünsche und langfristiges Ziel anzupassen.
