Zuletzt aktualisiert am 20.07.2026
Das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) unterstützt energetische Sanierungen im Stadtgebiet München. Bei vielen Maßnahmen baut die kommunale Förderung auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auf. Voraussetzungen, Reihenfolge und technische Planung müssen deshalb von Anfang an zusammenpassen. Wir prüfen, welche Kombination für das konkrete Wohngebäude möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Was ist das FKG?
Das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude ist ein Förderangebot der Landeshauptstadt München. Es ergänzt die Förderung des Bundes und setzt zusätzliche Anreize für eine energetisch hochwertige Sanierung. Gefördert werden können Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Austausch der Heizung und die Sanierung zu einem Effizienzhaus. Hinzu kommen einzelne Bonusmaßnahmen.
Die hier dargestellten Förderungen beziehen sich auf bestehende Wohngebäude. Das Gebäude muss innerhalb des Münchner Stadtgebiets liegen.
Die wichtigsten Voraussetzungen
- BEG und FKG zusammendenken: Für die zentralen Sanierungsbausteine ist ein entsprechender Antrag in der Bundesförderung erforderlich.
- iSFP als Grundlage: Für Einzelmaßnahmen und den Heizungstausch verlangt das FKG einen gebäudespezifischen individuellen Sanierungsfahrplan.
- Energetischer Ausgangszustand: Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle und bei Effizienzhaus-Sanierungen muss das Gebäude vor der Sanierung grundsätzlich der Energieeffizienzklasse E, F, G oder H entsprechen.
- Antrag vor Auftrag: Der FKG-Antrag muss vor jeder Beauftragung von ausführenden Firmen gestellt werden. Mit dem Auftrag darf erst erteilt werden, nachdem auch die zweite Freigabemitteilung im Förderportal vorliegt.
- Umsetzungsfrist: Maßnahme und Verwendungsnachweis sind innerhalb von drei Jahren abzuschließen. Eine Verlängerung auf vier Jahre muss rechtzeitig über das Portal beantragt werden.
Welche Förderwege gibt es?
| Förderweg | Typische Maßnahmen | FKG-Förderung |
|---|---|---|
| Effizienz-Einzelmaßnahmen | Dämmung, Fenster, Anlagentechnik ohne Heizung, Heizungsoptimierung | 5 % Grundförderung; mit Boni bis zu 20 % |
| Heizungstausch | Solarthermie, elektrische Wärmepumpe, Gebäude- oder Wärmenetzanschluss | Regelmäßig 15 %; bei Erd- und Grundwasserwärmepumpen kann eine zusätzliche Förderung oberhalb der BEG-Kostengrenze möglich sein |
| Effizienzhaus-Sanierung | Abgestimmte Gesamtsanierung zu EH 55, EH 40 oder Effizienzhaus Denkmal | 10 % Grundförderung; mit Boni bis zu 25 % |
| Klimafreundlicher Gebäudestandard | Bilanzierung der Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus | Eigenständiger FKG-Förderweg mit besonderen Nachweisen |
1. Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik
Für eine FKG-Förderung muss dieselbe Maßnahme zuvor im Bundeprogramm BEG als Einzelmaßnahme beantragt werden. Die Maßnahme muss darüber hinaus im iSFP enthalten sein. Der Sanierungsfahrplan soll eine schrittweise Sanierung darstellen und spätestens bis 2035 mindestens ein Effizienzhaus 55 beziehungsweise Effizienzhaus 40 als Ziel ausweisen.
Gefördert werden nur vollständige Sanierungsma0nahmen. Teilsanierungen z.B. nur einer Wand oder der Austausch nur eines Fensters sind nicht förderfähig.
| Baustein | Fördersatz |
|---|---|
| Grundförderung | 5 % der anerkannten förderfähigen Kosten |
| Worst-First-Bonus | + 5 % bei Ausgangsklasse G oder H und iSFP-Ziel mindestens EH 55 |
| Mehrfamilienhaus-Bonus | + 5 % ab drei Wohneinheiten |
| Gebietsbonus | + 5 % in den im FKG-Geoportal ausgewiesenen Fördergebieten |
| Maximal | 20 % |
Der Gebietsbonus hängt von der jeweils aktuellen Gebietseinstufung ab. Entscheidend ist die Prüfung der Adresse im Münchner FKG-Geoportal.
2. Heizungstausch
Auch beim Heizungstausch sind ein passender BEG-Antrag und ein gebäudespezifischer iSFP erforderlich. Das FKG fördert Solarthermieanlagen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz mit 15 % der anerkannten förderfähigen Kosten.
Besonderheit bei Erd- und Grundwasserwärmepumpen
Bei elektrisch angetriebenen Erd- und Grundwasserwärmepumpen kann neben der regulären Förderung eine zusätzliche FKG-Förderung für Investitionskosten oberhalb der BEG-Kostengrenze möglich sein. Von den anerkannten Mehrkosten werden 30 % gefördert. Die zusätzlich ansetzbaren Kosten sind begrenzt auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
3. Sanierung zum Effizienzhaus
Bei einer umfassenden Sanierung fördert die Stadt die Effizienzhaus-Stufen EH 55, EH 40 und Effizienzhaus Denkmal. Voraussetzung ist ein entsprechender BEG-Antrag für dieselbe Maßnahme. Das Gebäude muss vor der Sanierung der Energieeffizienzklasse E, F, G oder H entsprechen.
| Baustein | Fördersatz |
|---|---|
| Grundförderung | 10 % der anerkannten förderfähigen Kosten |
| Worst-First-Bonus | + 5 % bei Ausgangsklasse G oder H und Sanierung mindestens zu EH 55 |
| Mehrfamilienhaus-Bonus | + 5 % ab drei Wohneinheiten |
| Gebietsbonus | + 5 % nach aktueller Gebietseinstufung |
| Maximal | 25 % |
Die ansetzbaren Kosten orientieren sich am BEG und liegen abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Stufe bei höchstens 120.000 bzw. 150.000 Euro je Wohneinheit. Auch hier gilt die gemeinsame 60-Prozent-Grenze von BEG und FKG.
Vereinfachte Förderbeispiele
Beispiel 1: Gebäudehülle am Einfamilienhaus
Ein Einfamilienhaus der Energieeffizienzklasse F erhält eine im iSFP vorgesehene Dämmung. Anerkannte förderfähige Kosten: 60.000 Euro. Ohne weitere Boni beträgt die FKG-Förderung 5 % und damit 3.000 Euro.
Beispiel 2: Worst-First und Gebietsbonus
Dasselbe Vorhaben betrifft ein Gebäude der Klasse H. Der iSFP führt mindestens zum Effizienzhaus 55, und die Adresse liegt in einem begünstigten Gebiet. Der mögliche Fördersatz steigt auf 15 % (5 % Grundförderung + 5 % Worst-First + 5 % Gebietsbonus). Bei 60.000 Euro anerkannten Kosten ergeben sich 9.000 Euro FKG.
Beispiel 3: Mehrfamilienhaus mit vier Boni
Ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten hat die Ausgangsklasse G, erreicht mit dem iSFP mindestens EH 55 und liegt im begünstigten Gebiet. Bei 240.000 Euro anerkannten Kosten kann der maximale Fördersatz von 20 % erreicht werden. Der rechnerische FKG-Anteil beträgt 48.000 Euro, vorbehaltlich der Kostenobergrenzen und der 60-Prozent-Kombinationsgrenze.
Beispiel 4: Erdsonden-Wärmepumpe im Einfamilienhaus
Die Investition beträgt 65.000 Euro. Innerhalb der angenommenen BEG-Kostengrenze von 30.000 Euro können 15 % beziehungsweise 4.500 Euro FKG möglich sein. Von den darüber liegenden 35.000 Euro werden höchstens 30.000 Euro zusätzlich angesetzt; 30 % davon sind 9.000 Euro. Rechnerisch können damit bis zu 13.500 Euro FKG entstehen, sofern sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Beispiel 5: Effizienzhaus-Sanierung
Ein Einfamilienhaus der Klasse F wird zum förderfähigen Effizienzhaus saniert. Bei 120.000 Euro anerkannten Kosten und ohne weitere Boni beträgt der FKG-Anteil 10 %, also 12.000 Euro. Bei Ausgangsklasse H und zusätzlichem Gebietsbonus wären 20 % beziehungsweise 24.000 Euro denkbar.
Bonusmaßnahmen und Planung
Bonusmaßnahmen können die Hauptförderung ergänzen. Sie müssen jedoch zusammen mit der zugehörigen FKG-Hauptmaßnahme beantragt werden. Eine spätere Ergänzung des Antrags ist nicht möglich.
| Bonus | Förderung in Kurzform |
|---|---|
| Energetische Fachplanung und Baubegleitung bei Einzelmaßnahmen | 20 % des anerkannten Honorars; maximal 1.000 Euro bei EFH/ZFH oder 400 Euro je Wohneinheit, höchstens 4.000 Euro je Gebäude |
| Fachplanung und Baubegleitung bei Effizienzhaus-Sanierung | 20 %; maximal 2.000 Euro bei EFH/ZFH oder 800 Euro je Wohneinheit, höchstens 8.000 Euro je Antrag |
| Passivhaus- oder EnerPHit-Zertifizierung | 80 % der Kosten, höchstens 10.000 Euro |
| Nachwachsende Baustoffe | 0,80 Euro je Kilogramm, begrenzt auf 80.000 Euro je Gebäude |
| Recycling- und wiederverwendete Baustoffe | Abhängig vom Nachweis prozentuale Förderung mit Kostenobergrenzen |
Bei den BEG-gekoppelten Maßnahmen setzt der FKG-Bonus für Fachplanung und Baubegleitung eine entsprechende Bundesförderung voraus. Rechnungen, Verträge und Zahlungen müssen eindeutig der antragstellenden Person oder Organisation zugeordnet sein.
Besonderheiten nach Eigentümerstruktur
Wohnungseigentümergemeinschaften
Der Antrag wird durch die Hausverwaltung gestellt. Gibt es keine Verwaltung, kann ein entsprechend bevollmächtigtes Mitglied der WEG handeln. Beschlüsse, Vollmachten, Rechnungsadressat und Zahlungsweg müssen frühzeitig abgestimmt werden.
Gemeindeeigene Wohngebäude
Die Förderfähigkeit hängt nicht allein vom Gebäude, sondern von der rechtlichen Trägerschaft ab. Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zusammenschlüsse und rechtlich unselbstständige kommunale Eigenbetriebe sind nach der FKG-Richtlinie nicht antragsberechtigt. Rechtlich selbstständige kommunale Unternehmen können dagegen förderfähig sein. Eigentümerin, Rechnungsempfängerin und Kostenträgerin müssen deshalb vor der Planung eindeutig geklärt werden.
Von der Planung bis zur Auszahlung
- Gebäude, Eigentümerstruktur und Förderfähigkeit prüfen.
- iSFP beziehungsweise Effizienzhaus-Konzept erstellen und Maßnahmen technisch aufeinander abstimmen.
- BEG-Antrag und erforderliche Bestätigungen vorbereiten.
- FKG-Antrag im Münchner Förderportal vor jeder Beauftragung stellen.
- Zweite Mitteilung mit der ausdrücklichen Freigabe zur Beauftragung abwarten.
- Aufträge erteilen, Maßnahmen umsetzen und Nachweise sammeln.
- Innerhalb der Frist vollständigen Verwendungsnachweis hochladen, unter anderem BEG-Bescheid, technische Nachweise, iSFP, Rechnungen und Auftragsdaten.
- Prüfung und Auszahlung durch die Landeshauptstadt München abwarten.
Wie wir Sie unterstützen
Planungsbüro Schilling verbindet Energieberatung mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in Planung und Sanierung. Wir betrachten nicht nur einzelne Fördertatbestände, sondern das Gebäude als Ganzes:
- ausführlicher Ortstermin und Erfassung des tatsächlichen Gebäudezustands,
- individueller Sanierungsfahrplan und sinnvolle Maßnahmenreihenfolge,
- Prüfung von BEG, FKG und möglichen Bonusbausteinen,
- verlässliche Kostenermittlung statt pauschaler Online-Schätzwerte,
- technische Fachplanung, Ausschreibung und Baubegleitung nach Bedarf,
- Zusammenstellung der technischen Nachweise für Antrag und Verwendungsnachweis.
Rechtlicher Hinweis
Förderprogramme, Fördersätze und Verfahrensregeln können geändert oder ausgesetzt werden. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltende Richtlinie, die Angaben im Förderportal und der individuelle Zuwendungsbescheid. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Beispiele auf dieser Seite sind unverbindliche Orientierungen.
Offizielle Informationen
- Landeshauptstadt München – FKG-Richtlinie, Stand 02.07.2026
- Landeshauptstadt München – Richtlinienhistorie
- Landeshauptstadt München – Hinweise zur Antragstellung
- Landeshauptstadt München – Informationen für Wohnungseigentümergemeinschaften
- Landeshauptstadt München – Bonusmaßnahmen
- Münchner Förderportal
- FKG-Geoportal zur Prüfung der Gebietseinstufung
