Wir beraten Sie bei der energetischen Bewertung und Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden – von der Bestandsaufnahme über sinnvolle Maßnahmenfolgen bis zur Fördermittelstrategie.
Zu unseren Leistungen gehören individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP) und Förderberatung, Energieausweise, Thermografie, Blower-Door-Tests, Leckageortung, Lüftungskonzepte und Wärmebrückenoptimierung. Auf Wunsch begleiten wir auch die Umsetzung.
Zuletzt aktualisiert am 20.07.2026
Was wir für Sie klären
- Wo verliert das Gebäude Energie und wo besteht Handlungsbedarf bei Komfort, Feuchte- oder Bauschadensrisiken?
- Welche Reihenfolge ist technisch sinnvoll – zum Beispiel erst Gebäudehülle und Heizlast, dann die passende Wärmeversorgung?
- Welche Varianten passen zum Gebäude: Wärmepumpe, Wärmenetz, Solarenergie, Lüftung, Dämmung oder eine Kombination?
- Welche gesetzlichen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und welche Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung sind zu berücksichtigen?
- Welche Bundes-, Landes- oder kommunalen Förderprogramme kommen in Betracht und wann muss der Antrag gestellt werden?
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Für Wohngebäude kann eine geförderte Energieberatung als individueller Sanierungsfahrplan erstellt werden. Der iSFP ordnet auf Basis einer Gebäudeanalyse energetisch sinnvolle Sanierungsmaßnahmen technisch und zeitlich, zeigt Schwachstellen und Zielzustände auf und unterstützt bei der Entscheidung zwischen Einzelmaßnahmen und einer Gesamtsanierung.
Die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude übernimmt derzeit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Für die Erläuterung in einer WEG-Versammlung gibt es zusätzlich bis zu 250 Euro. [Es gelten die jeweils aktuellen Förderbedingungen].
GEG, Heizung und kommunale Wärmeplanung
Bestehende Heizungen dürfen grundsätzlich weiter betrieben und repariert werden. Wird eine neue Heizung erforderlich, hängen Anforderungen und Übergangsfristen unter anderem von Gebäude, Standort und kommunaler Gebietsausweisung ab.
In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt die 65-Prozent-Anforderung des GEG für neu eingebaute Heizungen nach dem 30. Juni 2026, d.h. mindestens 65% der Wärmeerzeugung müssen regenerativ sein [gesetzliche Übergangs- und Ausnahmeregelungen sollten im Einzelfall geprüft werden]. Der kommunale Wärmeplan allein ersetzt keine gebäudebezogene Variantenentscheidung.
Von der Idee bis zur Umsetzung
- Bestandsaufnahme und Zielklärung
- Energetische Bilanz, Schwachstellen und auf den Einzelfall zugeschnittene sinnvolle Sanierungsvarianten
- Plausible Erläuterung von Kosten, Wirtschaftlichkeit und Fördercheck
- Sanierungsfahrplan, Nachweise und auf Wunsch Begleitung bei der Umsetzung
Energieausweis und Nachweise
Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung kann ein gültiger Energieausweis erforderlich sein. Ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis zulässig ist, richtet sich nach dem GEG und den Gebäudedaten. Die Beratung und der Energieausweis erfüllen unterschiedliche Aufgaben – wir klären, was Sie tatsächlich benötigen.
Offizielle Informationen
- BAFA – Energieberatung für Wohngebäude
- BMWE – Fragen und Antworten zum Gebäudeenergiegesetz
- BMWE – Fragen und Antworten zur kommunalen Wärmeplanung
- Gebäudeenergiegesetz – amtlicher Gesetzestext
