Zuletzt aktualisiert am 23.10.2026
Welche Stoffgruppen gehören zu den VOC?
Zu den in Innenräumen häufig untersuchten Gruppen zählen Aldehyde, Alkane und andere aliphatische Kohlenwasserstoffe, aromatische Kohlenwasserstoffe, Alkohole, Ketone, Ester, Glykole und Glykolether sowie Terpene. Typische Quellen sind Farben, Lacke, Kleb- und Dichtstoffe, Bodenbeläge, Holzwerkstoffe, Möbel, Reinigungs- und Pflegemittel, Duftprodukte sowie Verbrennungsprozesse.
| Stoffgruppe | Typische Beispiele | Mögliche Innenraumquellen |
|---|---|---|
| Aldehyde | Formaldehyd, Acetaldehyd, höhere Aldehyde | Holzwerkstoffe, Beschichtungen, Oxidations- und Verbrennungsprozesse |
| Aromaten | Toluol, Xylole, Ethylbenzol, Styrol | Lösemittel, Lacke, Klebstoffe, Kunststoffe |
| Alkane | C9-C14-Alkane und Isoalkane | Lösemittel, Reinigungsmittel, Beschichtungen |
| Glykole/Glykolether | 2-Phenoxyethanol, Butylglykol | Wasserbasierte Farben, Reiniger, Druck- und Beschichtungsprodukte |
| Terpene | Limonen, α-Pinen | Holz, Duft- und Reinigungsprodukte, ätherische Öle |
Hintergrundwerte und TVOC
In praktisch jedem bewohnten Raum sind VOC messbar. Ein universeller „Normalwert“ für jeden Einzelstoff existiert nicht, weil Baualter, Renovierung, Möblierung, Jahreszeit und Lüftung großen Einfluss haben. Der AIR nennt aktuell 950 µg/m³ als 95. Perzentil der Deutschen Umweltstudie GerES V. Oberhalb dieses Wertes soll die Gesamtbelastung aus Vorsorgegründen vermieden beziehungsweise näher untersucht werden.
Der TVOC-Wert ist ein Summen- und Orientierungswert. Er darf nicht als toxikologischer Grenzwert verstanden werden: Eine niedrige Summe kann einen bedeutsamen Einzelstoff verdecken, während eine höhere Summe durch vergleichsweise weniger problematische Stoffe geprägt sein kann.
Richtwerte I und II
Der Richtwert I ist ein Vorsorgerichtwert. Bei seiner Einhaltung ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch bei lebenslanger Exposition empfindlicher Personen keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten. Der Richtwert II kennzeichnet eine Konzentration, bei deren Erreichen oder Überschreiten unverzüglich Handlungsbedarf besteht.
| Stoff/Gruppe | RW I | RW II |
|---|---|---|
| Formaldehyd | 0,10 mg/m³ | nicht festgelegt |
| Acetaldehyd | 0,10 mg/m³ | 1,0 mg/m³ |
| C4-C11-Aldehyde (Summe) | 0,10 mg/m³ | 2,0 mg/m³ |
| C9-C14-Alkane/Isoalkane (Summe) | 0,20 mg/m³ | 2,0 mg/m³ |
| Toluol | 0,30 mg/m³ | 3,0 mg/m³ |
| Xylole (Summe) | 0,10 mg/m³ | 0,80 mg/m³ |
| Styrol | 0,030 mg/m³ | 0,30 mg/m³ |
| 2-Ethylhexanol | 0,10 mg/m³ | 1,0 mg/m³ |
| Limonen/monozyklische Monoterpene | 1,0 mg/m³ | 10 mg/m³ |
| α-Pinen | 0,50 mg/m³ | 1,0 mg/m³ |
Die Tabelle zeigt nur häufig relevante Beispiele nach der AIR-Liste, Version 2026.01. Bei Summenwerten, vorläufigen Werten und abweichenden Mittelungszeiten sind die jeweiligen Begründungspapiere zu beachten.
Messung und Bewertung
Eine VOC-Messung sollte von einer konkreten Fragestellung ausgehen: Geht es um Beschwerden, einen Geruch, eine Renovierung oder eine vermutete Materialquelle? Probenahmedauer, Lüftung, Temperatur und Nutzung müssen dazu passen. Neben einer Übersichtsanalyse können gezielte Untersuchungen auf Aldehyde, Lösemittel oder geruchsaktive Stoffe erforderlich sein.
Auffällige Ergebnisse werden durch Quellensuche, Lüftungsprüfung und gegebenenfalls Material- oder Kammeruntersuchungen eingeordnet. Pauschale „Schadstoffscreenings“ ohne Untersuchungsziel erzeugen dagegen häufig Daten, aber keine belastbare Antwort.