VOC in der Innenraumluft

Zuletzt aktualisiert am 23.10.2026

VOC ist ein Sammelbegriff für viele flüchtige organische Verbindungen. Ein TVOC-Summenwert kann eine auffällige Gesamtbelastung anzeigen, erlaubt aber allein weder eine Gesundheitsdiagnose noch die Zuordnung einer Quelle. Entscheidend sind die Einzelstoffe, ihre Konzentrationen und die Nutzungssituation.

Welche Stoffgruppen gehören zu den VOC?

Zu den in Innenräumen häufig untersuchten Gruppen zählen Aldehyde, Alkane und andere aliphatische Kohlenwasserstoffe, aromatische Kohlenwasserstoffe, Alkohole, Ketone, Ester, Glykole und Glykolether sowie Terpene. Typische Quellen sind Farben, Lacke, Kleb- und Dichtstoffe, Bodenbeläge, Holzwerkstoffe, Möbel, Reinigungs- und Pflegemittel, Duftprodukte sowie Verbrennungsprozesse.

Stoffgruppe Typische Beispiele Mögliche Innenraumquellen
Aldehyde Formaldehyd, Acetaldehyd, höhere Aldehyde Holzwerkstoffe, Beschichtungen, Oxidations- und Verbrennungsprozesse
Aromaten Toluol, Xylole, Ethylbenzol, Styrol Lösemittel, Lacke, Klebstoffe, Kunststoffe
Alkane C9-C14-Alkane und Isoalkane Lösemittel, Reinigungsmittel, Beschichtungen
Glykole/Glykolether 2-Phenoxyethanol, Butylglykol Wasserbasierte Farben, Reiniger, Druck- und Beschichtungsprodukte
Terpene Limonen, α-Pinen Holz, Duft- und Reinigungsprodukte, ätherische Öle

Hintergrundwerte und TVOC

In praktisch jedem bewohnten Raum sind VOC messbar. Ein universeller „Normalwert“ für jeden Einzelstoff existiert nicht, weil Baualter, Renovierung, Möblierung, Jahreszeit und Lüftung großen Einfluss haben. Der AIR nennt aktuell 950 µg/m³ als 95. Perzentil der Deutschen Umweltstudie GerES V. Oberhalb dieses Wertes soll die Gesamtbelastung aus Vorsorgegründen vermieden beziehungsweise näher untersucht werden.

Der TVOC-Wert ist ein Summen- und Orientierungswert. Er darf nicht als toxikologischer Grenzwert verstanden werden: Eine niedrige Summe kann einen bedeutsamen Einzelstoff verdecken, während eine höhere Summe durch vergleichsweise weniger problematische Stoffe geprägt sein kann.

Richtwerte I und II

Der Richtwert I ist ein Vorsorgerichtwert. Bei seiner Einhaltung ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch bei lebenslanger Exposition empfindlicher Personen keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten. Der Richtwert II kennzeichnet eine Konzentration, bei deren Erreichen oder Überschreiten unverzüglich Handlungsbedarf besteht.

Stoff/Gruppe RW I RW II
Formaldehyd 0,10 mg/m³ nicht festgelegt
Acetaldehyd 0,10 mg/m³ 1,0 mg/m³
C4-C11-Aldehyde (Summe) 0,10 mg/m³ 2,0 mg/m³
C9-C14-Alkane/Isoalkane (Summe) 0,20 mg/m³ 2,0 mg/m³
Toluol 0,30 mg/m³ 3,0 mg/m³
Xylole (Summe) 0,10 mg/m³ 0,80 mg/m³
Styrol 0,030 mg/m³ 0,30 mg/m³
2-Ethylhexanol 0,10 mg/m³ 1,0 mg/m³
Limonen/monozyklische Monoterpene 1,0 mg/m³ 10 mg/m³
α-Pinen 0,50 mg/m³ 1,0 mg/m³

Die Tabelle zeigt nur häufig relevante Beispiele nach der AIR-Liste, Version 2026.01. Bei Summenwerten, vorläufigen Werten und abweichenden Mittelungszeiten sind die jeweiligen Begründungspapiere zu beachten.

Messung und Bewertung

Eine VOC-Messung sollte von einer konkreten Fragestellung ausgehen: Geht es um Beschwerden, einen Geruch, eine Renovierung oder eine vermutete Materialquelle? Probenahmedauer, Lüftung, Temperatur und Nutzung müssen dazu passen. Neben einer Übersichtsanalyse können gezielte Untersuchungen auf Aldehyde, Lösemittel oder geruchsaktive Stoffe erforderlich sein.

Auffällige Ergebnisse werden durch Quellensuche, Lüftungsprüfung und gegebenenfalls Material- oder Kammeruntersuchungen eingeordnet. Pauschale „Schadstoffscreenings“ ohne Untersuchungsziel erzeugen dagegen häufig Daten, aber keine belastbare Antwort.

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