Sanierung von baubiologischen Störungen

Elektromagnetische Abschirmung von Gebäuden

Elektromagnetische Felder können durch leitfähige und geerdete Materialien teilweise abgeleitet bzw. abgeschirmt werden. Eine solche Abschirmung wirkt bei hochfrequenter Strahlung wie Mobilfunk, aber auch gegenüber elektrischen Feldern aus der Hausinstallation. Der magnetische Teil des Feldes, der v.a. bei hohem Stromfluss zunimmt, ist nur sehr eingeschränkt abschirmbar.

Elektrische Felder aus der Hausinstallation sollten direkt am Ort der Entstehung mittels abgeschirmter Kabel und Verteilerdosen abgeleitet werden, was im Vergleich zur herkömmlichen Installation mit nur geringen Mehrkosten möglich ist.

Hochfrequente Felder können mit durch entsprechende Partikel elektrisch leitfähig gemachten Farben, Putze, Gipsplatten oder Tapeten oder auch Stoffe und Fensterfolien abgeschirmt werden. Aufgrund äußerst geringer Stromflüsse kann dabei auf eine Erdung verzichtet werden. Dabei ist eine Abschirmung von außen vorzuziehen, da so eine möglichst lückenlose Abschirmung machbar ist. Für Anwendungen von außen gibt es leitfähige Netze, die in den Außenputz eingearbeitet werden und auch unter der Dachhaut kostengünstig verlegt werden können – hier sollte allerdings aus Gründen des Blitzschutzes eine Erdung vorgesehen werden. Wichtig ist eine möglichst lückenlose Verlegung, da bereits klei-ne Fehlstellen die Abschirmwirkung stark beeinträchtigen können, ähnlich wie Lichteinfall durch kleine Löcher die Wirkung einer Dunkelkammer beeinträchtigt. Hingewiesen werden soll allerdings auf die Tatsache, dass Abschirmungen gegenüber Hochfrequenz reflektierend wirken, so dass Strahlungsquellen aus dem Gebäudeinneren verstärkt werden. Folglich sollten in abgeschirmten Gebäuden keine eigenen Strahlungsquellen verwendet werden.

Eine messtechnische Begleitung von Abschirmmaßnahmen ist vor allem bei Sanierungen, bei denen nicht immer vollständige Abschirmungen herzustellen sind, zu empfehlen.

 

Schadstoffsanierung

Grundsätzlich haben Schadstoffsanierungen das Ziel, die jeweilige Schadstoffquelle zu beseitigen. Lediglich in Ausnahmefällen kann eine Abschottung von Schadstoffquellen in Betracht gezogen werden. In jedem Fall ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Sanierung eine eindeutige, d.h. durch ausreichende Untersuchungsergebnisse gestützte, Quellenzuordnung. Im Rahmen von Sanierungsarbeiten ist in Abhängigkeit von dem jeweiligen Schadstoff eine Beachtung der Gefahrstoffverordnung und ggf. zusätzlich vorhandener Richtlinien und technischer Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) erforderlich. Eine gute Anlaufstelle bei ersten Fragen hierzu ist das Umweltbundesamt.

Die Emission leicht flüchtiger Schadstoffe, v.a. Lösemittel, nimmt bei den meisten Quellen relativ schnell ab, so dass kaum Sanierungsbedarf besteht. Ausnahmen sind z.B. ältere Spanplatten, die über Jahrzehnte Formaldehyd abgeben und nur noch ausgebaut werden können. Auch falsch angewendete Bodenbelagskleber können über sehr lange Zeit Schadstoffe und / oder Gerüche abgeben, die nur durch Ausbau beseitigt werden können.

Emissionen von schwerflüchtigen Stoffen nehmen dagegen über die Zeit kaum ab, so dass meist eine Entfernung der Quellen notwendig ist. Einige der hierunter fallenden Stoffe sind inzwischen verboten, gelten als krebserregend oder toxisch, sollten also mit entsprechender Ernsthaftigkeit betrachtet werden. Bei mit Holzschutzmittel behandelten Balken kann mit gewissen Einschränkungen auch eine so genannte Maskierung der Oberflächen mit einer dichten Beschichtung Emissionen weitgehend zurückhalten. Ein Spezialfall ist die PCB-Sanierung, für die es eine eigene PCB-Richtlinie gibt, und die ähnlich wie bei Asbest aufgrund der Giftigkeit des seit 1989 verbotenen Schadstoffes unter Abschottung der Sanierungsbereiche und aufwändigen Arbeitsschutzmaßnahmen abläuft. Ein weiterer Spezialfall ist die Brandschadensanierung, da hier meist große und schwer zu reinigende Flächen von meist öligem Kondensat überzogen sind, die je nach Oberfläche nicht vollständig zu entfernen sind. Je nach Brandquelle können zahlreiche hochgiftige Substanzen bis hin zu Dioxinen mit speziellen Sanierungsanforderungen vorhanden sein. Insbesondere für letztere Fälle ist der Einsatz von Fachfirmen unabdingbar.

An dieser Stelle soll darauf hingewiesen werden, dass im Rahmen von energetischen Sanierungen und der daraus folgenden erhöhten Luftdichtheit von Gebäuden vormals unauffällige Schadstoffkonzentrationen in Innenräumen deutlich zunehmen können und daraus die Notwendigkeit einer weiteren Sanierung entsteht. Aus diesem Grunde sollten vor Beginn von Verbesserungen an der Luftdichtheit potenzielle Schadstoffquellen überprüft werden.

 

Asbestsanierung

Seit 1993 ist Asbest durch die Chemikalien-Verbotsverordnung in Deutschland verboten, da Asbest sehr kleine lungengängige Fasern abgibt, die als krebserregend gelten. Der Umgang mit Asbest bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten und der Abfallentsorgung ist in der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 geregelt. Gebäudeeiegentümer sind verpflichtet vor Beginn von Abbruch-, Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen einem Asbestverdacht nachzugehen.

Man unterscheidet zwischen schwach- und festgebundenen Faserprodukten, wobei in und an Wohngebäuden überwiegend Platten aus Asbestzement in Form von Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen, Lüftungskanälen, Blumenkästen etc. vorkommen. Diese fallen bei Abbruch-, Umbau- und Sanierungsarbeiten als Abfall an. Bei den wesentlich gefährlicheren schwach gebundenen Asbestprodukten handelt es sich v.a. um Feuerschutz- oder Dämmplatten. In Industriebauten findet man vor allem Spritzasbest. Weichasbestprodukte dürfen unter hohen Schutzvorkehrungen nur von Fachfirmen ausgebaut und entsorgt werden.

Sanierungsarbeiten dürfen nur mit persönlicher Schutzausrüstung, d.h. Ganzkörperanzug und Atemschutz in abgeschotteten Bereichen durchgeführt werden. Sanierungsbereiche werden als Schwarzbereiche bezeichnet, zu denen ein Zugang nur über Schleusen möglich ist. In den angrenzenden Weißbereichen muss der Fasergehalt der Atemluft überwacht werden.
Zuvorderst soll die Freisetzung von Asbeststäuben durch organisatorische Maßnahmen vermieden werden. Falls die Freisetzung nicht völlig verhindert werden kann, sind Stäube abzusaugen und zu filtern. Das Werfen von faserhaltigen Bauteilen muss unterbleiben. Durch das Befeuchten von faserhaltigen Materialien (z.B. durch Sprühen von Bindemittel) kann unnötige Staubaufwirbelung vermieden werden.

Bei Vergabe der Arbeiten ist ein Koordinator zu benennen, der die erforderlichen Maßnahmen aufeinander abstimmt. Arbeits- und Straßenkleidung sind getrennt aufzubewahren, für das Personal sind Duschmöglichkeiten am Arbeitsort zur Verfügung zu stellen. Abfälle sind in gekennzeichneten Behältnissen zu sammeln, die eine möglichst geringe Staubfreisetzung gewährleisten. Die Entsorgung ist mit dem zuständigen Abfallwirtschaftsamt abzustimmen.

 

Schimmelsanierung

Grundvoraussetzung für den Erfolg einer Sanierung ist die vorherige Ursachenbeseitigung. Die sich daran anschließende Sanierung hat die vollständige Entfernung des Schimmels zum Ziel. Eine bloße Abtötung reicht nicht aus, da auch von abgetöteten Schimmelpilzen allergische und reizende Wirkungen ausgehen können und die Erfahrung zeigt, dass eine vollständige Abtötung eines Schimmelbefalls in der Praxis nicht erzielbar ist. Bei glatten Oberflächen (Metall, Keramik, Glas) kann eine Entfernung mit Wasser und normalem Haushaltsreiniger erfolgen. Befallene poröse Materialien (z.B. Textilien, Tapeten, Gipskartonplatten, Putz) können nicht gereinigt werden und sind deshalb auszutauschen. Bei Holz ist prinzipiell zwischen der so genannten Holzbläue und dem aktiven Schimmelpilzwachstum aufgrund eines akuten Feuchteschadens mit starker Sporen-bildung der Schimmelpilze zu unterscheiden. Bei normaler Holzbläue besteht gewöhnlich kein Sanierungsbedarf. Aktiv befallenes Holz hingegen ist schwer zu sanieren. Lediglich ein oberflächlicher Befall kann durch Abschleifen oder Abhobeln entfernt werden.

Je nach Stärke des Befalls können bei einer Schimmelpilzsanierung sehr hohe Sporenkonzentrationen freigesetzt werden. Eine größere Sanierung sollte daher nur unter geeigneten Sicherheits- und Arbeitsschutzbedingungen von Fachpersonal durchgeführt werden. Sanierungsarbeiten kleineren Umfangs (z.B. nur oberflächlicher Befall, kleine Befallsstellen ohne Bauwerksmängel) können auch von Betroffenen selbst durchgeführt werden. In jedem Fall sollte darauf geachtet werden, dass bei der Sanierung Sporen nicht in nicht von der Sanierung betroffene Bereiche verschleppt werden, d.h. es ist eine Abschottung der Sanierungsbereiche, ggf. mit Unterdruckhaltung, erforderlich.

Grundsätzlich sollten Befallsstellen zuerst mittels Staubsaugern mit Feinstaubfiltern gereinigt und anschließend desinfiziert werden, bevor Demontagearbeiten beginnen, um eine unnötige Sporenaufwirbelung zu vermeiden. Nach vollständiger Entfernung des Pilzbefalls ist im Sanierungsbereich und in angrenzenden Bereichen eine Feinreinigung durchzuführen, um sedimentierte Sporen zu entfernen, die z.B. mit Kontaktproben nachgewiesen werden können. Nach einer Sanierung ist eine Freimessung durch einen Baubiologen zu empfehlen, da Schimmelpilzsanierungen häufig als nicht ausreichend bezeichnet werden müssen, d.h. auch nach der Sanierung noch hohe Sporenkonzentrationen nachweisbar sind. Folglich ist die Begleitung einer Schimmelpilzsanierung durch einen erfahrenen Baubiologen ratsam.

Weitere Informationen finden sich im Schimmelpilzleitfaden des Umweltbundesamtes.

 

Zur Hausschwammsanierung, die nicht zu den klassischen baubiologischen Themen gehört, lesen Sie bitte unsere speziellen Themenseiten.