Energieausweis nach GEG: Bedarf oder Verbrauch?

Energieausweis

Zuletzt aktualisiert am 20.07.2026

Der Energieausweis informiert über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und ermöglicht einen überschlägigen Vergleich. Er ersetzt weder eine Energieberatung noch eine technische Bestandsanalyse. Ein Ausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig.

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing muss ein gültiger Energieausweis vorliegen, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Potenziellen Käuferinnen, Käufern oder Mietinteressierten ist der Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorzulegen; nach Vertragsabschluss ist er unverzüglich zu übergeben.

Für Neubauten ist nach Fertigstellung ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Auch nach bestimmten umfassenden Änderungen kann ein neuer Bedarfsausweis erforderlich werden.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Bedarfsausweis: Er basiert auf einer relativ aufwändigen energetischen Berechnung von Gebäudehülle und Anlagentechnik. Das Ergebnis ist weitgehend unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten und zeigt energetische Schwachstellen systematisch.

Verbrauchsausweis: Er basiert auf witterungsbereinigten Verbrauchsdaten aus mindestens 36 zusammenhängenden Monaten. Das Ergebnis wird stärker vom Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer sowie von Leerständen beeinflusst.

Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist bei Verkauf oder Neuvermietung ein Bedarfsausweis erforderlich. Eine Ausnahme gilt, wenn das Gebäude bereits bei Fertigstellung oder durch spätere Änderungen mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreicht.

In anderen Bestandsfällen ist häufig eine Wahl möglich. Welche Ausweisart zulässig und sinnvoll ist, prüfen wir anhand der Gebäudedaten.

Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Liegt bei Aufgabe einer kommerziellen Immobilienanzeige bereits ein Energieausweis vor, müssen unter anderem die Ausweisart, der Endenergiekennwert und der wesentliche Energieträger genannt werden. Bei Wohngebäuden kommen Baujahr und Energieeffizienzklasse hinzu. Bei Nichtwohngebäuden sind die Werte für Wärme und Strom getrennt anzugeben.

Gültigkeit, Ausnahmen und Kontrolle

Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Er verliert seine Gültigkeit früher, wenn nach einer umfassenden Änderung ein neuer Ausweis gemäß § 80 Absatz 2 Gebäudeenergiegesetz (GEG) erforderlich wird.

Für kleine Gebäude gelten die Vorschriften des Energieausweis-Abschnitts nicht. Für Baudenkmäler bestehen Ausnahmen von den Pflichten bei Verkauf und Vermietung.

Jeder neu ausgestellte Energieausweis erhält eine Registriernummer. Die zuständigen Behörden führen Stichprobenkontrollen durch.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Bedarfsausweis benötigen wir maßstäbliche Pläne samt Flächen- und Bauteilangaben, Daten zu Heizung und Warmwasser (u.a. Kaminkehrerprotokoll) und ggf. Modernisierungsnachweise. Für den Verbrauchsausweise vollständige Flächenberechnungen, sowie Abrechnungsdaten von mindestens der drei letzten Jahre. Sofern in Ihrem Haus die Heizkostenabrechnung durch einen Dienstleister erfolgt, ist dort meistens ein günstigerer Verbrauchsausweis möglich, da dort bereits alle benötigten Daten vorliegen.

Unser Leistungsumfang

Wir prüfen die zulässige Ausweisart, erfassen die erforderlichen Daten und erstellen die Berechnung beziehungsweise Verbrauchsauswertung. Zum Leistungsumfang gehören außerdem Modernisierungsempfehlungen, die gesetzliche Registriernummer und eine Erläuterung der Ergebnisse.

Wenn Sie konkrete Sanierungsentscheidungen treffen möchten, empfehlen wir ergänzend eine Energieberatung oder einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).

Sie sind unsicher, welchen Ausweis Sie benötigen? Senden Sie uns Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten, Anlass und vorhandene Unterlagen. Wir prüfen die passende Ausweisart.

Offizielle Informationen