Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
In den meisten Fällen kann gewählt werden, ob der Energieausweis auf Grundlage einer Gebäudeberechnung ausgestellt, d.h. der rechnerische Energiebedarf ermittelt wird, oder ob lediglich der anhand der vorgelegten Abrechnungen ermittelte Energieverbrauch zu der beheizten Fläche ins Verhältnis gesetzt wird.
Aufwand und Kosten sind naturgemäß bei einer Gebäudeberechnung höher, dafür gibt es aber einen höheren Nutzen: Schwachpunkte können aufgezeigt und wirtschaftliche Sanierungsmöglichkeiten vorgeschlagen werden. Vorschläge zur energetischen Sanierung sind bereits in dem mehrseitigen Dokument, das der Energieausweis darstellt, vorgesehen – bei einem verbrauchsorientierten Ausweis bleiben diese Seiten leer.
Wir sind berechtigt beide Arten des Energieausweises auszustellen, raten aber allen an Energieeinsparungen interessierten Eigentümern, sich die Chance für weitere Beratung bei der Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises nicht entgehen zu lassen.
Gesetzliche Regelung
Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten können wählen, ob sie einen bedarfs- oder einen verbrauchsorientierten Energieausweis verwenden. Das Gleiche gilt für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, wenn sie entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet oder später auf diesen Standard gebracht worden sind. Der Bedarfsausweis ist nur für Wohngebäude (mit bis zu vier Wohnungen) aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977, die dieses Anforderungsniveau nicht erreichen, vorgeschrieben. Für Nichtwohngebäude sind beide Varianten generell erlaubt. Baudenkmäler sind von dieser Regelung ausgenommen. Der Energieausweis ist für jeweils 10 Jahre gültig.
Seit Einführung der EnEV 2014 ist die Nichtvorlage von Energieauweisen in Immobilienanzeigen und dessen Übergabe bei Vermietung und Verkauf eine Ordnungswidrigkeit, die Ausstellung von Ausweisen wird außerdem kontrolliert. Wir sind beim Deutschen Institut für Bautechnik (DiBt) für die Erstellung von Energieausweisen registiert. Mindestens jeder 10. Energieausweis wird im Losverfahren auf dessen Richtigkeit überprüft, so dass eine hohe Sicherheit für dieses Dokument gegeben ist. Dies war in der Vergangenheit nicht immer der Fall.
Mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt
Der Energiepass soll auf dem Immobilienmarkt zu einem wirksamen Instrument für mehr Transparenz werden. Mit dem Energielabel soll schon bald so selbstverständlich mit der Energieeffizienz geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.
Nicht bis zum letzten Termin warten
Unser Büro erstellt seit 2005 Energieausweise, die ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von 10 Jahren haben. Durch unsere langjährige Erfahrung können Sie sicher gehen, einen inhaltlich richtigen und damit gesetzeskonformen Ausweis zu erhalten und haben in einem individuellen Beratungsgespräch die Möglichkeit sinnvolle Maßnahmen zu Ihrem Gebäude erläutert zu bekommen.
Weitere Infos finden Sie auch bei der Deutschen Energieagentur.
Krumme Geschäfte mit Energieausweisen
Noch immer sind die meisten Vermieter über die Bestimmungen zum Energieausweis nur schlecht informiert. Manche unseriöse Anbieter versuchen, daraus Profit zu schlagen. „Seit einigen Wochen beobachten wir Geschäftemacher, welche die Unwissenheit der Hausbesitzer ausnutzen“, sagt Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB). Die Anbieter rieten beispielsweise zu Investitionen, die nicht notwendig seien. Viele Eigentümer, die nicht neu vermieten wollten, brauchten den Ausweis zudem derzeit nicht. Auch die
Verbraucherzentralen warnen vor unseriösen Anbietern. Hausbesitzer sollten vor allem bei Angeboten aus dem Internet grüßte Vorsicht walten lassen. Lediglich einer von 97 überprüften Ausstellern frage alle 14 gesetzlichen Pflichtdaten vollständig ab, berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Von 29 Verbrauchsausweisen, die von den Verbraucherschützern testweise gekauft und ausgewertet wurden, seien zwölf formal „mangelhaft“ gewesen, 18 hielten einer weitgehenden fachlichen Prüfung nicht stand. remQuelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.07.08 (Immobilienteil)