Schimmel-FAQ – häufige Fragen zu Schimmel

Ist Schimmel gesundheitsgefährdend?

Das Gefährdungspotenzial von Schimmel hängt vom Gesundheitszustand der betroffenen Personen ab. Kleinkinder, kranke und alte Menschen sind naturgemäß stärker gefährdet. Je höher die Keimzahlen in der Luft desto stärker wird unser Immunsystem belastet und kann schließlich dem Angriff immer schlechter standhalten. Je nach vorhandenem Artenspektrum kommt es zu mehr oder weniger akuten Symptomen, wie z.B. Kratzen im Hals, chronischer Erkältung, entzündeten Schleimhäuten, tränenden Augen. Bei längerer Belastung, die oft unbemerkt bleibt (siehe unsere Fallberichte), können aber auch Allergien, Erschöpfungszustände, evtl. sogar Krebs durch Schimmel verursacht werden. Schimmelsporen wirken allergen, die von manchen Pilzarten produzierten Pilzgifte sind teilweise krebserregend. Folglich sollte Schimmel nicht auf die leichte Schulter genommen werden, da vor allem die mittel- und langfristigen Wirkungen von Schimmel auch gesunde Personen krank machen können.

Wie erkenne ich, ob ich ein Schimmelproblem habe?

Nicht immer ist Schimmelbefall, und vor allem das gesamte Ausmaß des Befalls, sichtbar, und meist entstehen gravierende Gesundheitsprobleme bei verdeckten Schimmelschäden, die Bewohner jahrelang belasten. Wenn Sie diffuse Symptome haben, die sich evtl. auch noch in Zusammenhang mit feuchten Stellen in der Wohnung, vorhergegangenen Wasserschäden oder „Schimmelecken“ bringen lassen, besteht ein ernsthafter Verdacht auf einen Schimmelbefall. Ein Messtermin durch einen Fachmann kann die erforderliche Klarheit schaffen. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.

Was für Sofortmaßnahmen kann ich bei Schimmelbefall ergreifen?

Je nach Umfang der anstehenden Sanierungsarbeiten können Sofortmaßnahmen ratsam sein, um die Belastung für die Bewohner möglichst schnell zu reduzieren. Hierzu zählt das sofortige Reinigen der befallenen Stellen und am besten auch der Wohnung und ausreichendes Lüften. Die Reinigung sollte den Schimmel mechanisch entfernen, d.h. boßes Sprühen ist nicht ausreichend. Als Desinfektionsmittel empfiehlt sich für Laien v.a. mind. 80% Alkohol. Chemische Mittel mit Bioziden bringen dagegen weitere Schadstoffe in die Wohnung, die unserer Gesundheit nicht zuträglich sind und den Schimmel nicht wirklich entfernen. Wir verstehen die Erstreinigung als erste Maßnahme um Belastungen zu reduzieren, die durch eine Beseitigung der Ursachen des Schimmels und anschließende Sanierung (s.u.) abgeschlossen wird. Die Anwendung von „Schimmel-Ex“ ist folglich als nicht fachgerecht zu bezeichnen. Wer keine gesundheitlichen Risiken auf sich nehmen will, überlasst auch die erste Reinigung Fachfirmen; kurzfristig können zur Reduktion der Belastungen Schimmelstellen mit PE-Folie und Klebeband bis zum Einsatz einer Fachfirma luftdicht abgeklebt werden. Für die Durchführung dieser Arbeiten sollten Sie sich zu Ihrem eigenen Schutz eine P2 Staubmaske besorgen. Richtiges Lüften der betroffenen Räume reduziert die Keimbelastung. Auch Luftreinigungsgeräte mit HEPA-Filtern sind zu empfehlen. Bei der Auswahl eines Gerätes sind wir Ihnen gern behilflich.

Wie sollten befallene Stellen saniert werden?

Grundvoraussetzung für den Erfolg einer Sanierung ist die Ursachenbeseitigung. Hier ist der Einsatz eines Sachverständigen fast unumgänglich. Die Sanierung hat die vollständige Entfernung des Schimmels zum Ziel. Eine bloße Abtötung reicht nicht aus, da auch von abgetöteten Schimmelpilzen allergische und reizende Wirkungen ausgehen können. Während glatte Oberflächen i.d.R. noch normal gereinigt werden können, ist bei befallenen porösen Materialien meist nur ein Austausch möglich. Dies betrifft z.B. Tapeten, Textilien, Böden, Hölzer, Gipskartonwände, aber auch Putzflächen. Da bei der Sanierung von Schimmelpilzbefall auf Materialien sehr hohe Konzentrationen an Sporen freigesetzt werden können, sollte diese nur unter geeigneten Sicherheits- und Arbeitsschutzbedingungen von Fachpersonal durchgeführt werden. Wichtig ist dabei, dass nicht nur die Sanierer, sondern auch die Bewohner bei der Beseitigung des Schimmelpilzbefalls durch geeignete Schutzmaßnahmen vor Schimmelpilzexposition geschützt werden. Außerdem muss verhindert werden, dass sich Schimmelpilze durch die Sanierungsmaßnahmen in andere Bereiche der Räume oder Gebäude ausbreiten. Lebensmittel und andere Gegenstände wie Kinderspielzeug und Kleidung sind vor der Sanierung aus den betroffenen Räumen zu entfernen. Sanierungsarbeiten kleineren Umfangs (z.B. nur oberflächlicher Befall, befallene Fläche nicht größer als ca. 0,4 m², keine Bauwerksmängel), bei denen kein Risiko für gesunde Personen zu erwarten ist, können im allgemeinen ohne Beteiligung von Fachpersonal durchgeführt werden, wobei die Inanspruchnahme einer vorherigen fachlichen Beratung zu empfehlen ist. Nach den Arbeiten duschen und Kleidung waschen. Die bei der Sanierung anfallenden, mit Schimmelpilzen belasteten Abfälle, können in Plastikbeutel verpackt mit dem Hausmüll entsorgt werden.

Beim Wiederaufbau von sanierten Flächen können einige einfach zu realisierende Maßnahmen einem erneuten Schimmelpilzbefall entgegenwirken. Dazu gehören die Verwendung von Kalk- oder Silikatfarben statt Kunststofffarben oder Lacken sowie der Verzicht auf Tapeten, zumindest bis zum vollständigen Abtrocknen.

Was ist eine Feinreinigung?

Bei einer Feinreinigung werden nach lokaler Beseitigung des sichtbaren Schimmels (unsichtbare) Feinstaubpartikel, die durch den Schimmel in die Umgebung gelangen (Sporen, Pilzbruchstücke etc.), in der Umgebung der sanierten Stellen entfernt. Je nach Befallsstärke sollte sich dies auf die gesamte Wohnung beziehen. Evtl. Kontaminationen können mittels Kontaktproben durch Fachleute nachgewiesen werden. Die Feinreinigung erfolgt wie bei direktem Befall mit einem Sauger mit Feinstaubfilter (HEPA-Filter), mit dem alle Oberflächen abgesaugt werden. Vorsicht: nicht alle Staubsauger, die einen HEPA-Filter haben, sind tatsächlich für solche Arbeiten geeignet, da gerade billige Geräte oft an anderen Stellen den Feinstaub zu einem Gutteil wieder entweichen lassen. Glatte Oberflächen sollten zusätzlich feucht mit einem Reinigungsmittel gewischt werden, wobei der Lappen möglichst oft gespült werden sollte, um ein Verschmieren anhaftender Partikel zu vermeiden. Ein Abspülen von entsprechend widerstandsfähigen Gegenständen unter fließendem Wasser ist empfehlenswert. In der Umgebung des Befalls befindliche Textilien sollten anschließend möglichst heiß gewaschen, Polstermöbel je nach Befallsstärke evtl. entsorgt werden. Nach Abschluss der Sanierung sollte eine „Freimessung“ zur Kontrolle erfolgen.

Was kann ich tun, um Schimmelpilzbefall zu vermeiden?

Grundlage eines gesunden Raumklimas ist vor allem anderen ausreichendes Lüften und die Kontrolle der Luftfeuchte und der Raumhygiene. Feuchte Gebäude sollten grundsätzlich nicht bezogen werden und Wasserschäden umgehend behoben werden. Wir erleben häufig Fälle, bei denen feuchte Stellen jahrelang bekannt sind, ohne dass sich die Bewohner Sorgen machen. Erst wenn massive Gesundheitsprobleme auftauchen, wird dann gehandelt. Bäder sollten möglichst mit Fensterlüftung ausgestattet sein oder einen ausreichend dimensionierten Ventilator mit Nachlauffunktion besitzen. Leider ist dies häufig nicht der Fall. Vermeiden Sie Farben (z. B. Latexfarben) und Tapeten (z. B. Vinyltapeten), die Wände luftdicht verschließen. Bei Renovierungsarbeiten Materialien auswählen, die als Feuchtepuffer dienen können. So ist beispielsweise das Speichervermögen eines offenporigen Kalkputzes gegenüber Feuchte wesentlich größer als das von Dispersionsanstrichen. In Feuchträumen und Küchen Dunstabzug mit Außenanschluss installieren. Alkalische Oberflächen beugen Schimmelpilzbildung vor. Einrichtungsgegenstände sollten gerade in Altbauten nicht direkt an kalten Außenwänden stehen, sondern 5 – 10 cm Abstand für die Luftzirkulation lassen. Auch dichte Vorhänge vor kalten Wänden können zu gleichen Problemen führen. In der kalten Jahreszeit sollten auch weniger genutzte Räume nicht ganz auskühlen. Heizen Sie alle Räume im Haus, damit ein Anstieg der Wandoberflächentemperatur erreicht wird. Türen zu kühleren Räumen sollten ansonsten geschlossen bleiben. Heizen Sie kühlere Räume nicht durch warme Luft aus anderen Räumen auf. Feuchte Schuhe, Kleider, Ledersachen oder ähnliches nicht in Schränken lagern, sondern erst trocknen lassen. Trocknen Sie Ihre Wäsche nicht in der Wohnung, sondern wenn möglich im Freien oder speziellen Räumen im Keller oder am Dachboden, leiten Sie die Abluft von elektrischen Abluftwäschetrocknern immer ins Freie und nicht in die Wohnung. Abfalleimer, insbesondere aber Sammelbehälter für Bio- und Restmüllabfälle, häufig entleeren und reinigen (Schimmelpilzallergiker sollten Behälter nicht selbst reinigen und diese am besten draußen aufbewahren). Staub ist ein guter Nährboden für Schimmelpilze. Reinigen Sie deshalb regelmäßig staubige Oberflächen, z.B. auch raue Wände, an denen die Raumluft kondensieren kann. Lassen Sie evtl. vorhandene raumlufttechnische Anlagen regelmäßig (mind. einmal jährlich) auf Schimmelpilze überprüfen.