Zuletzt aktualisiert am 20.07.2026
Wer ein Wohngebäude energetisch saniert, kann einzelne Bauteile und die Heizung schrittweise erneuern oder das Gebäude in einem Gesamtkonzept zum Effizienzhaus entwickeln. Beide Wege bleiben förderfähig, unterscheiden sich aber deutlich bei Zuschuss, Kreditrahmen, Planung und Antragstellung. Die für den 21. Juli 2026 angekündigten Änderungen verschieben diesen Vergleich erneut.
Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus-Sanierung?
| Kriterium | Einzelmaßnahmen | Effizienzhaus-Sanierung |
|---|---|---|
| Typischer Anlass | Fenster, Dämmung, Lüftung, Heizungsoptimierung oder Heizung werden gezielt erneuert. | Gebäudehülle und Anlagentechnik werden zu einem energetischen Gesamtziel zusammengeführt. |
| Förderart | BAFA-Zuschuss für Gebäudehülle und Anlagentechnik, KfW-Zuschuss für die Heizung; ergänzende Kredite sind möglich. | Zinsverbilligter KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss; für Kommunen kann alternativ ein direkter Zuschuss infrage kommen. |
| Planung | Ein Energieeffizienz-Experte ist erforderlich. Ein iSFP (siehe separaten Artikel) erhöht Förderrahmen und Förderhöhe. | Energieeffizienz-Experte und energetische Gesamtbilanz sind erforderlich; die beantragte Zielstufe muss erreicht werden. |
| Geeignet, wenn | Budget oder Bauablauf eine schrittweise Umsetzung verlangen bzw. mehr Zeit zur Verfügung steht. | Eine umfassende Sanierung ansteht und verlässlich finanziert werden kann bzw. eine schnelle Sanierungsumsetzung gewünscht ist. |
Ein höherer Kreditrahmen ist nicht gleichbedeutend mit einer höheren Förderung. Entscheidend sind Zuschuss beziehungsweise Tilgungszuschuss, Zinssatz, Laufzeit, technische Mehrkosten und das wirtschaftliche Gesamtergebnis.
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und iSFP
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und Heizungsoptimierung bleibt die BAFA-Grundförderung nach den bislang veröffentlichten Informationen unverändert bei 15 %. Ohne individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) werden bis zu 30.000 Euro förderfähige Ausgaben je Wohneinheit berücksichtigt; mit iSFP bis zu 60.000 Euro je Wohneinheit.
Der zusätzliche iSFP-Bonus von 5 % soll ab 21.07.2026 nur noch auf den Teil der förderfähigen Kosten entfallen, der 30.000 Euro übersteigt.
Vorläufige Beispiele für eine Wohneinheit
| Förderfähige Kosten | Bisher mit iSFP | Neu mit iSFP | Änderung |
|---|---|---|---|
| 20.000 Euro | 4.000 Euro | 3.000 Euro | -1.000 Euro |
| 30.000 Euro | 6.000 Euro | 4.500 Euro | -1.500 Euro |
| 40.000 Euro | 8.000 Euro | 6.500 Euro | -1.500 Euro |
| 60.000 Euro | 12.000 Euro | 10.500 Euro | -1.500 Euro |
Neue Rechenlogik: 15 % auf die förderfähigen Kosten plus 5 % nur auf den Anteil über 30.000 Euro.
Heizungstausch ab 21.07.2026
Die Grundförderung soll weiterhin 30 % betragen. Für die erste Wohneinheit werden zunächst höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten angesetzt gegenüber zuvor 30.000 Euro; für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000 Euro und für jede weitere Wohneinheit jeweils 8.000 Euro. Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit soll ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 Euro sinken, was ein Anreiz für eine beschleunigte Umsetzung der Wärmewende sein soll.
- Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen mit klimaschonendem Kältemitteln soll entfallen, da dies zwischenzeitlich ohnehin Standard ist.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus soll zunächst 16 % betragen und ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte sinken.
- Der Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer soll künftig 40 %, 30 % oder 10 % betragen, abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen.
- Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt soll sich die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro erhöhen.
- Die Gesamtförderung bleibt grundsätzlich auf 70 % begrenzt. Für bestimmte einkommensschwache Selbstnutzer sollen bis zu 80 % möglich sein.
- Der Emissionsminderungszuschlag soll entfallen.
Vorläufige Beispiele
| Fall | Bisher | Angekündigt | Änderung |
|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus, nur 30 % Grundförderung | 9.000 Euro | 8.400 Euro | -600 Euro |
| Einfamilienhaus, qualifizierte Wärmepumpe und Klimageschwindigkeitsbonus, ohne Einkommensbonus | 16.500 Euro | 12.880 Euro | -3.620 Euro |
| Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten, nur Grundförderung und Kosten mindestens in Höhe der Obergrenze | 22.500 Euro | 21.900 Euro | -600 Euro |
Beim vorstehenden Vierfamilienhaus ergibt sich der vorläufige Kostenrahmen bisher aus 30.000 Euro plus dreimal 15.000 Euro, künftig aus 28.000 Euro plus dreimal 15.000 Euro. Die Beispiele setzen voraus, dass sämtliche technischen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ausreichende förderfähige Kosten vorliegen und der Antrag rechtzeitig gestellt wird.
Sanierung zum Effizienzhaus
Für die ganzheitliche Sanierung von Wohngebäuden soll der Förderkredit wie bisher bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit betragen. Gefördert werden sollen nur noch die Effizienzhaus-Stufen 40, 55, 70, 85 und Denkmal, jeweils mit Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeits-Klasse.
Gleichzeitig sollen die Tilgungszuschüsse pauschal um 10 Prozentpunkte sinken und der zusätzliche Bonus von 5 Prozentpunkten für die Erneuerbare-Energien-Klasse entfallen, da zwischenzeitlich ohnehin Standard. Der Bonus für serielles Sanieren soll später auch die Stufe EH 70 EE erfassen; die Beantragung ist nach KfW-Angabe voraussichtlich ab Ende September 2026 möglich.
Ein- und Zweifamilienhäuser
Bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern können neben Gebäudezustand und Maßnahmenreihenfolge insbesondere die personenbezogenen Einkommens- und Klimaboni beim Heizungstausch relevant sein. Ein iSFP hilft, Einzelmaßnahmen auf ein langfristiges Sanierungsziel abzustimmen und Fehlinvestitionen zu vermeiden.
Mehrfamilienhäuser
Bei Mehrfamilienhäusern müssen Kostenobergrenzen je Wohneinheit, zentrale und dezentrale Anlagentechnik, Eigentümerstruktur, betroffene Wohneinheiten sowie die technische und zeitliche Maßnahmenfolge gemeinsam betrachtet werden. Die neue iSFP-Berechnung für mehrere Wohneinheiten bleibt bis zur endgültigen amtlichen Klärung im Einzelfall zu prüfen.
Gemeindeeigene Wohnhäuser
Bei gemeindeeigenen Wohnhäusern entscheidet die Rechtsform über das passende Förderprodukt:
- Bei unmittelbarem Eigentum der Gemeinde oder einem rechtlich unselbstständigen Eigenbetrieb kommt für den Heizungstausch insbesondere der KfW-Zuschuss 422 infrage.
- Für ein rechtlich selbstständiges kommunales Unternehmen ist beim Heizungstausch der KfW-Zuschuss 459 relevant.
- Für die Effizienzhaus-Sanierung kommen bei Gemeinden die Programme 264 als Kredit und 464 als Zuschuss infrage. Rechtlich selbstständige kommunale Unternehmen nutzen das Programm 261.
Bei kommunalen Vorhaben sind zusätzlich Haushaltsrecht, Vergabeverfahren, Eigentümerstellung und der richtige Zeitpunkt von Antrag und Ausschreibung zu berücksichtigen.
Förderungen kombinieren
Heizungsförderung und Effizienzhaus-Förderung können parallel genutzt werden. Dieselben Kosten dürfen jedoch nicht doppelt angesetzt werden.
