Hausschwamm und Schäden durch holzzerstörende Pilze – Austausch oder Sanierung?

Immer wieder begegnen wir bei Sanierungen Schäden durch Feuchte, holzzerstörende Pilze und Insekten. Besonders der Hausschwamm ist dabei besonders gefürchtet, da er in einigen Bundesländern meldepflichtig ist und aufgrund seiner hohen Vitalität einen Komplettaustausch der betroffenen Konstruktionen nahelegt. In der Regel ist jedoch die Statik nur in kleinen Bereichen betroffen, so dass aus wirtschaftlicher Sicht ein Teilaustausch, verbunden mit konservierenden Maßnahmen der übrigen Bereiche wünschenswert wäre.

Allgemein, d.h. sowohl in der Normengebung wie in der Praxis, setzt sich immer mehr die Ansicht durch, dass ein weitreichender Austausch von Pilzen betroffener Bauteile nicht gerechtfertigt ist, sondern dieser sich vielmehr auf die unmittelbar geschädigten Holzbauteile und deren nähere Umgebung beschränken kann, wenn zukünftig die Schadensursache, also zu hohe Feuchtigkeit, dauerhaft beseitigt wurde. Da alle holzzerstörenden Pilze für ihr Wachstum deutlich erhöhte Feuchtigkeit ab Fasersättigung benötigen (je nach Holzart über 30%), welche bei ordnungsgemäß geplanten Konstruktionen nicht zu erwarten ist, würden im Rahmen einer Sanierung verbleibende Pilzbestandteile inaktiv und stellten keine weitere Gefahr mehr dar. Einer in Bezug auf Feuchtigkeitseintritt sicheren Konstruktion ist folglich bei einer Sanierung die allererste Prioriät einzuräumen.

Bei dieser Gelegenheit soll erwähnt werden, dass auch die meisten holzzerstörenden Insekten erhöhte Holzfeuchte benötigen und sich häufig erst als so genannte Pilzfolger in vorgeschädigtem Holz einnisten. In diesen Fällen ist eine spezielle Bekämpfung dieser Insekten zusätzlich zur Beseitigung der Ursache erhöhter Feuchte und dem Austausch geschädigten Materials nicht erforderlich. Lediglich einige wenige Insekten wie der Hausbock können sich auch von trockenem Holz ernähren und sind deshalb besonders gefürchtet, wenngleich sie in der Regel in jüngerem Holz vorkommen. Deren Bekämpfung ist nicht Gegenstand dieses Artikels.

Für die Aufstellung eines Sanierungskonzeptes sollte der Umfang der Schädigung, ebenso wie die Befallsarten und die Schadensursache ermittelt werden, da insbesondere bei Hausschwamm (Serpula lacrymans) besondere Vorsicht angezeigt ist. Hausschwamm bildet weitverzweigte Myzelstränge, die feuchtes Mauerwerk über größere Entfernungen durchwach-sen können, um weiteres Holz zu befallen oder Fruchtkörper zu bilden. Deshalb wird im Umfeld eines Hausschwammbefalls im Holz ein so genannter Gesundschnitt von rund 100 cm empfohlen, begleitende Bauteile (z.B. Schüttung) sollten nach Möglichkeit rund 150 cm (bzw. das erste angrenzende unbefallene Balkenfeld) über die befallenen Bereiche hin ausgetauscht werden. Bei den übrigen holzzerstörenden Pilzen wird ein Gesundschnitt von 30cm als ausreichend gesehen.

Traufkonstruktion mit Hausschwammbefall
Traufkonstruktion mit Hausschwammbefall durch eine undichte Dachdeckung: Das Auflagerholz unterhalb der Pfette ist durch Braunfäule weitgehend in Auflösung begriffen, die Pfette kurz vor dem Zerfall. Am oberen Bildrand sieht man Myzel des Hausschwamms von der Schalung herunter hängen.

Nach Klärung der bereits statisch notwendigen Erneuerungen von Holzbauteilen und den je nach Befallsarten zu empfehlenden Sicherheitsabständen sollten für verbleibende, aber womöglich ebenfalls von Pilzbefall betroffene Bauteile, d.h. neben Holz auch für mineralische Baustoffe wie etwa Mauerwerk und Putz, konservierende Maßnahmen geplant werden, d.h. durch chemische Bekämpfung zusätzliche Sicherheit gegenüber einem Neuaufleben der Pilze geschaffen werden. In diesem Zusammenhang ist sehr zu empfehlen, neu einzubauende Hölzer in Abhängigkeit von ihrer zukünftigen Feuchtegefährdung im Umfeld des ursprünglichen Schadens vorbeugend chemisch zu schützen, d.h. insbesondere imprägnierte Hölzer zu verwenden.

Der Einsatz von bekämpfenden oder vorbeugenden chemischen Mitteln im Schadensumfeld ist auch dann besonders wichtig, wenn die oben genannten Sicherheitsabstände aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht eingehalten werden können, da bei einer größeren Befallsintensität ein neuerliches Aufleben häufig schon bei geringeren Bauteilfeuchten möglich ist. Die im Sanierungsbereich verbliebenen nicht befallenen Hölzer sollten insbesondere bei einem Hausschwammbefall an besonders gefährdeten Stellen (z.B. Balkenköpfe, Fußpfetten, Streichbalken) mit einem vorbeugend wirksamen Holzschutzmittel (z.B. durch Bohrlochtränkung oder Bohrlochdrucktränkung mit Holzinjektoren oder Packer) behandelt werden. Trockendepots z.B. mit Bor können Bauteile im näheren Umfeld im Falle einer späteren Durchfeuchtung schützen und geben den Wirkstoff erst zum relevanten Zeitpunkt ab. Mauerwerk sollte bei Hausschwammbefall mit Schwammspermittel behandelt werden.

Da die chemische Behandlung die Bauteile je nach Zugänglichkeit meist nicht zu 100% erfasst, ist eine sorgfältige Abwägung bei der Sanierungsplanung erforderlich und im Zweifel bei möglicherweise weiterhin feuchtegefährdeten Bauteilen ein Austausch trotz gegebener Schwierigkeiten vorzuziehen und in jedem Fall der Auftraggeber unter Klarstellung des verbleibenden Risikos in die Entscheidung ausreichend einzubinden, um ein späteres Haftungsrisiko zu reduzieren.

Bei den Holzschutzmitteln wird zwischen hochkonzentrierten Bekämpfungsmitteln (insbesondere gegen Hausschwamm und Insekten) und vorbeugend wirksamen Mitteln unterschieden. Für beide Fälle sind primär borsalzhaltige Mittel im Einsatz. Dabei ist immer auf eine Zulassung durch das DiBt bzw. auf eine Biozidproduktzulassung zu achten. An behandelten Gebäuden besteht eine Kennzeichnungspflicht bezüglich der verwendeten Holzschutzmittel, da die Mittel u.a. fortpflanzungsschädigend sind. V.a. bei großflächigem Einsatz von Schwammsperrmitteln ist außerdem zu bedenken, dass diese auch für die späteren Nutzer negative Auswirkungen haben können und folglich nicht im Übermaß verwendet werden sollten. Behandeltes Mauerwerk zu Aufenthaltsräumen hin ist zu verputzen oder mit anderen Ausbaumaterialien zu bekleiden. Schwammsperrmittel dürfen nur in Bereichen verwendet werden, in denen ein vorliegender Hausschwammbefall nicht auf andere Art sinnvoll behoben werden kann.

Sachkundenachweis

Die ausführende Firma sollte über einen Sachkundenachweis für bekämpfenden Holzschutz am Bau verfügen. Der Sachkundenachweis erfolgt durch bundeseinheitliche Ausbildung mit Prüfung zur Erlangung des „Sachkundenachweis für Holzschutz am Bau“ mit Zulassungsnummer durch den seit 1994 für sämtliche Bundesländer kontinuierlich arbeitenden Ausbildungsbeirat. Den von den bestätigten Ausbildungsstellen erfolgreich geprüften Sachkundigen steht das Recht zu, sich nach VOB/A, § 8,3 (1) und DIN 68 800 Teil 4 als sach- und fachkundig anzubieten und anfordern zu lassen.

Sanierungsschritte

Nachfolgend sollen die erforderlichen Sanierungsschritte (angelehnt an die in DIN 68 800 Teil 4 beschriebene Regelsanierung) nochmals stichpunktartig dargestellt werden:

  • Schadenumfang feststellen (Befallsgröße, statische Relevanz, Pilzarten)
  • Beseitigung der Ursache erhöhter Feuchte und Trocknung der Schadensbereiche
  • Entfernen von befallenen Materialien, Myzel und Fruchtkörpern
  • Ausbau befallener Holzbauteile incl. Gesundschnitt und Entfernung flankierender Baustoffe so weit möglich
  • Behandlung verbleibender Holzbauteile mit vorbeugend wirksamen Holzschutzmitteln
  • Bei Befall durch Echten Hausschwamm Behandlung von Mauerwerk mit Schwammsperrmitteln
  • Einbau von neuen Konstruktionen im Schadenumfeld entweder holzfrei oder imprägniert
  • Für den Neuaufbau nur sichere und dauerhaft trockene Konstruktionen planen
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    „Auf den Einsatz vorbeugend wirksamer Holzschutzmittel und Schwammsperrmittel kann verzichtet werden, wenn im Befallsbereich sämtliche Hölzer entfernt und durch nicht befallbare Baustoffe oder Bauteile (Beton, Stahlbeton, Stahl) ersetzt werden, auch anderweitig kein Holz oder Holzwerkstoffe neu eingebaut werden und die geforderte Austrocknung der sanierten Bauteile nachhaltig sichergestellt ist. Dabei ist zu beachten, dass ein eventuelles Übergreifen auf angrenzende Gebäudeteile oder Gebäude auszuschließen ist.“ (vgl. DIN 68 800 Teil 4 4.3.1).

    Normen

    Genauere Hinweise zu Sanierungsmaßnahmen finden sich in der 2012 neu aufgelegten DIN 68 800 Teil 4 „Holzschutz – Bekämpfungs- und Sanierungsmaßnahmen gegen Holz zerstörende Pilze und Insekten“, wie auch in den WTA-Merkblättern E 1-2-03/D „Der Echte Hausschwamm“), 1-4-00/D Teil 1 und 2 „Baulicher Holzschutz an historischen Bauwerken“ und im DGFH-Merkblatt 3/2003 „Sonderverfahren zur Behandlung von Gefahrenstellen. Die vorstehend beschriebenen Maßnahmen sind in diesen Normen ausführlich erläutert und gehen auch auf die verschiedenen Holzschutz- und Bekämpfungsmittel wie auch auf die Behandlung bei Insektenbefall und auf alternative Verfahren wie etwa das Heißluftverfahren oder die Begasung bei Insektenbefall ein.

     

    Beispielsanierung in München

    An einem von uns sanierten Objekt in München soll ein Teilaustausch einer von Fäulnis und Hausschwamm betroffenen Holzbalkendecke unterhalb einer feuchtegeschädigten Traufkonstruktion dargestellt werden, bei dem ein weitergehender Austausch der Holz- und Ziegelkonstruktion in Abstimmung mit den Auftraggebern unterblieb. Stattdessen wurden die statisch nicht mehr tragfähigen Holzbauteile sukzessive im teilbewohnten Zustand ausgetauscht, verbleibende Ziegel- und Holzkonstruktionen mit Borsalzlösungen getränkt bzw. teilweise auch Injektionen vorgenommen und darüber hinaus durch eine neue und diffusionsoffene Dachhaut dafür gesorgt, dass zukünftig Feuchtigkeit in größerem Umfang auszuschließen ist.

    Gebäude zu Beginn der Sanierungsmaßnahme
    Gebäude zu Beginn der Sanierungsmaßnahme

    Im Zuge von Ausbauarbeiten an einer Dachwohnung eines historischen Mehrfamilienhauses mit zwei Dachebenen in gereihter Bebauung wurde ein anfänglich als untergeordnet eingestufter Fäulnisbefall am Kniestock eines Dachstuhls vorgefunden, da sich die Heizkörper dort nicht befestigen ließen. Nach genauerer Überprüfung durch einen Sachverständigen für Holzschutz stellte sich der Schaden als umfangreiche Braunfäule mit Würfelbruch, d.h. einem würfelartigen Zerfall der Holzstruktur, dar.

    Gebäude zu Beginn der Sanierungsmaßnahme
    Anfängliches Schadenbild nach Freilegung des Bodenaufbaus in einem Raum

    Nach weiteren Bauteilöffnungen, die aufgrund der Schädigungen an tragenden Bauteilen erforderlich erschienen, zeigte sich neben einem Befall mit diversen Nassfäulepilzen und teilweise Insekten als Pilzfolgern auch ein Befall mit echtem Hausschwamm, der den gesamten Traufbereich auf beiden Gebäudeseiten umfasste. Teilweise konnten geschädigte Balken mit der bloßen Hand auseinander genommen werden.

    Traufkonstruktion mit Hausschwammbefall
    Blick in den stark geschädigten Traufbereich: im oberen Bildrand sind morsche Sparren zu erkennen, unterhalb die morsche Fußpfette, rechts im Bild ein Sprengwerk, das in einer Seitenwand lag

    Die Schäden waren vermutlich in länger anhaltenden Undichtigkeiten der Dachdeckung oberhalb des Traufbereichs begründet, durch die Feuchtigkeit sowohl in die Dachsparren, die Kniestockkonstruktion wie in das darunter liegende Auflager der Holzbalkendecke gelangen konnte und diese nachhaltig schädigte. Im Rahmen einer ca. 15 Jahre alten Sanierung mit Dachausbau durch einen Bauträger, bei der das Gebäude auch eine neue Dachhaut erhielt, waren diese Schäden entweder nicht bemerkt oder zur Vermeidung von gewinnschmälernden Kosten überdeckt worden.

    geschädigte Fußpfette
    Detail geschädigte Fußpfette

    Da das Gebäude abgesehen von der im Ausbau begriffenen Dachwohnung bewohnt war, schien ein umfangreicher Bauteilaustausch nicht denkbar, so dass in Abstimmung mit den Beteiligten alternative Maßnahmen beschlossen wurden. Darüber hinaus wurden die Eigentümer der beiden angrenzenden Häuser informiert und aufgefordert die angrenzenden Traufbereiche zu überprüfen, da der Hausschwamm bis an die Gebäudetrennwände reichte.

    Hausschwammbefall mit Strangmyzel
    Detail Hausschwammbefall mit Strangmyzel rechts im Bild

    Man einigte sich auf den Austausch der in ihrer Tragfunktion beeinträchtigten Bauteile, die so erfolgen sollte, dass zumindest die beiden unterhalb der geschädigten Holzbalkendecke befindlichen Wohnungen bewohnt bleiben könnten. Ein Weiterbewohnen der zweiten und noch bewohnten Dachwohnung war aufgrund der umfangreichen Sanierungsarbeiten nicht möglich. Das für die Ausbauarbeiten der Dachwohnung bereits vorhandene Teilgerüst wurde hierzu zu einer Kompletteinrüstung auf beiden Gebäudeseiten erweitert.

    Schemaschnitt
    Schemaschnitt

    Für den Austausch im Deckenbereich wurden sämtliche Deckenbalken nach Entfernung des Fußbodenaufbaus incl. der Schüttung in der Holzbalkendecke von oben über quer zur Decke auf die Trennwände gelegte Hilfsbalken abgehängt und die geschädigten Balkenköpfe incl. einem Gesundschnitt von ca. 80cm sukzessive abgeschnitten. Das Auflagerholz wurde entfernt und durch ein Auflager aus Beton ersetzt. Da der unter den Balken auf einer Schalung mit Schilfrohrmatten angebrachte Deckenputz zwecks Bewohnbarkeit der unterhalb gelegenen Wohnung erhalten bleiben sollte, musste bei der Entfernung der Balken besondere Sorgfalt angewendet werden, um die Schalung nicht zu erschüttern und eine Putzablösung zu vermeiden. Hierzu wurden jeweils nur ein Balken vorsichtig herausgetrennt, anschließend das Auflager entfernt und neu hergestellt und schließlich seitlich an den gesunden Balkenteil neue und imprägnierte Tragbalken mit ausreichender Überlappung angelascht und mit der Deckenschalung über Winkel verbunden.

    Einbau von querliegenden Tragbalken
    Einbau von querliegenden Tragbalken zur Abhängung der Deckenbalken

    Nach dem auf diese Weise erfolgten Austausch sämtlicher Balkenköpfe wurde eine umfangreiche Behandlung mit Schwammsperrmittel des gesamten Trauf- und Auflagerbereichs, der verbliebenen Deckenschalung und der angrenzenden Bauteile incl. der Sprengwerke des Dachstuhls beinhaltenden Trennwände der Dachwohnungen durchgeführt.

    Markierung der Austauschbereiche
    Markierung der Austauschbereiche der Deckenbalken incl. Gesundschnitt

    Da das Deckenauflager in die darunter liegenden beiden Wohnungen reichte, wurde dort vor Beginn der Austauscharbeiten eine Schalung entlang der Außenwände im Eckbereich zwischen Wand und Deckenansatz montiert.

    Neue Deckenbalken
    Neue imprägnierte Deckenbalken mit zusätzlicher Abdichtung im Auflagerbe-reich, jeweils seitlich angelascht an den gesunden Teil der alten Deckenbalken und neu mit der Deckenschalung der darunter liegenden Wohnung verbunden (Blick zur Traufe)

    Da die Traufe immer belüftet war und vermutlich vor den Undichtigkeiten am Dach lag, war hier erfreulicher Weise keine Schädigung der Hölzer gegeben, so dass der Traufkasten incl. Gesims und Regenrinne verbleiben konnte.
    Die Sparren der unteren Dachebene incl. Fußpfette und Kniestockkonstruktion waren jedoch stark geschädigt, so dass diese in den unteren beiden Dritteln vollständig erneuert wurden. Hierzu wurde auf den noch vorhandenen Querbalken für die Deckenabhängung eine Stützkonstruktion hergestellt, die das Dach so stabilisierte, das zeitweilig auf die Sparren incl. Kniestock verzichtet werden konnte. Die Dachhaut aus Blech mit hinterlüfteter Schalung verblieb bei diesem Austausch. Die Traufe wurde über Kragbalken und Windrispenbänder angehängt, um ein Herabfallen zu verhindern.

    Stützkonstruktion
    Stützkonstruktion zum Austausch der Sparren incl. Abhängung der Traufe

    Anschließend wurden die Kniestockkonstruktion mit imprägnierten Hölzern neu hergestellt, daran die Traufe über Verstrebungen neu befestigt und danach sukzessive wie bei den Deckenbalken die Sparren so ausgetauscht, dass die Dachschalung mit Dachhaut verbleiben konnte.

    neue Kniestockkonstruktion
    Einbau einer neuen Kniestockkonstruktion (im Hintergrund des Bildes zu sehen)

    Nachdem die Statik von Decke und Dach auf diese Weise wieder hergestellt war, konnten die temporären Stützkonstruktionen entfernt werden und mit der Wiederherstellung des Bodenaufbaus begonnen werden. Die Schüttung zwischen der Holzbalkendecke, die zum Teil aus Bauschutt und organischen Bestandteilen bestand, war im Zuge des Rückbaus vollständig entfernt worden Aus Schallschutzgründen wurde wieder eine Schüttung auf die neu eingebauten und ebenfalls imprägnierten Fehlböden eingebracht, die nun aus trockenem Kies bestand. Zur weiteren Verbesserung des Schallschutzes wurde außerdem der Bodenaufbau anstelle des bisherigen Aufbaus auf Lagerhölzern schwimmend auf einer Schalung mit Trittschalldämmung ausgeführt. Nach Demontage der Abschalungen in den unteren Wohnungen waren dort nur geringe Schäden an der Decke vorhanden, die rein malertechnisch behoben werden konnten. Zur zukünftigen Kontrolle des kritischen Kniestockbereichs wurden aufgrund eines möglichen Verbleibs von kontaminiertem Material zur regelmäßigen Einsichtnahme Revisionsöffnungen vorgesehen.

    Da aufgrund des Hausschwammbefalls und vermutlich verbliebener Befallsreste absolut sicher zu stellen war, dass zukünftig keine Feuchtigkeit mehr in die Konstruktion eindringt, wurde beschlossen auch die Dachhaut vollständig zu erneuern und dabei die aktuellen Anforderungen an den Wärmeschutz, wie er grundsätzlich bei einer so weitgehenden Erneuerung der Dachkonstruktion wie hier nach EnEV (vgl. § 9 EnEV in Verbindung mit Anlage 3, Tabelle 3, Zeile 4a, max. U-Wert 0,24 W/m²K) erforderlich ist, zu beachten. Das ca. 15 Jahre alte Blechdach wies zahlreiche Mängel auf, die aber mit großer Wahrscheinlichkeit nicht die primäre Ursache des Hausschwammbefalls waren. U.a. waren Zwangspunkte an Bauteilanschlüssen wie Kaminen oder Gauben gelötet anstatt gefalzt, so dass temperaturbedingte Längenausdehnungen nicht aufgenommen werden konnten und erste Risse aufgetreten waren. Darüber hinaus hatten die Blechbahnen lediglich einfache anstatt doppelter Fälze, von denen sich einige aufgrund von Spannungen aufbogen, so dass auch hier eine allmähliche Schädigung der Dachkon¬struktion zu befürchten war. Gleiches galt für die unsachgemäß eingebauten Fenster in den Gauben, deren Anschlüsse v.a. im Brüstungsbereich teilweise undicht waren. In Abstimmung mit den Eigentümern wurden an Stelle des grundsätzlich möglichen dichten Neueinbaus der bestehenden Fenster neue dreifach verglaste Fenster fachgerecht eingebaut
    .
    Nach Wiederherstellung der Holzbaustatik und des Innenausbaus der beiden Dachwohnungen incl. neuer Zwischensparrendämmung von 14cm und Dämmung der Installationsebene mit 4cm wurde die Dachhaut von außen demontiert und das Dach durch Einblasen einer diffusionsoffenen Zellulosedämmung von 6cm im Bereich der bisherigen Hinterlüftung nachgedämmt, darüber eine ebenfalls diffusionsoffene Holzweichfaserunterdeckplatte von 3,5 cm verlegt und darauf eine neue Hinterlüftungsebene für das neue Blechdach geschaffen. Durch diese Maßnahmen wurde ein U-Wert von 0,20 W/m³K gegenüber vormals 0,45 W/m³K erreicht, d.h. die Wärmeverluste über das Dach konnten mehr als halbiert werden. Die Arbeiten an der Dachhaut konnten ebenfalls nur sukzessive erfolgen, da aus Kostengründen ohne Kompletteinhausung des Daches gearbeitet wurde.

    Die Sanierungskosten wurden vor Einschaltung von Fachleuten durch die bereits im Objekt tätigen Sanierungsfirmen auf ca. € 100.000 geschätzt. Nach Abschluss der Gesamtmaßnahme wurden rund € 450.000 abgerechnet. Darin enthalten ist die Sanierung und weitgehende Erneuerung der Holzbalkendecke mit einer Fläche von ca. 230 m², die weitgehende Erneuerung der unteren Steildachkonstruktion mit ca. 100 m², die Erneuerung und Nachdämmung der gesamten Dachhaut mit ca. 350 m², der vollständige Innenausbau einer der beiden für die Sanierung rückgebauten Dachwohnung, die Wiederherstellung der unterhalb der sanierten Holzbalkendecke gelegenen Wohnungen (primär Malerarbeiten) und die Planungskosten (Architekt, Statik, Brandschutz).