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Energieausweis, Energiepass

Die Einführung eines Energieausweises, früher Energiepass genannt, der bei jedem Mieter- oder Eigentümerwechsel vorgelegt werden muss, ist durch die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) beschlossen worden. Danach ist ab Mitte 2008 ein Energieausweis Pflicht. Der Energieausweis soll die Verbraucher objektiv über die energetische Situation eines Gebäudes informieren und mit dem Energielabel, ähnlich wie bei Haushaltsgeräten oder Autos, ein Bewusstsein für sparsamen Umgang mit Energie fördern.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

In den meisten Fällen kann gewählt werden, ob der Energieausweis auf Grundlage einer Gebäudeberechnung ausgestellt, d.h. der rechnerische Energiebedarf ermittelt wird, oder ob lediglich der anhand der vorgelegten Abrechnungen ermittelte Energieverbrauch zu der beheizten Fläche ins Verhältnis gesetzt wird.
Aufwand und Kosten sind naturgemäß bei einer Gebäudeberechnung höher, dafür gibt es aber einen höheren Nutzen: Schwachpunkte können aufgezeigt und wirtschaftliche Sanierungsmöglichkeiten vorgeschlagen werden. Vorschläge zur energetischen Sanierung sind bereits in dem mehrseitigen Dokument, das der Energieausweis darstellt, vorgesehen - bei einem verbrauchsorientierten Ausweis bleiben diese Seiten leer.
Wir sind berechtigt beide Arten des Energieausweises auszustellen, raten aber allen an Energieeinsparungen interessierten Eigentümern, sich die Chance bei der Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises nicht entgehen zu lassen.

Gesetzliche Regelung

Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten können wählen, ob sie einen bedarfs- oder einen verbrauchsorientierten Energieausweis verwenden. Das Gleiche gilt für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, wenn sie entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet oder später auf diesen Standard gebracht worden sind. Der Bedarfsausweis ist nur für Wohngebäude (mit bis zu vier Wohnungen) aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977, die dieses Anforderungsniveau nicht erreichen, vorgeschrieben. Übergangsweise ist es bis zum 01.10.2008 möglich, sich in allen Fällen Energieausweise wahlweise auf Bedarfs- oder auf Verbrauchsgrundlage ausstellen zu lassen. Für Nichtwohngebäude sind beide Varianten generell erlaubt. Für Wohngebäude die bis 1965 fertig gestellt wurden, wird der Energieausweis am 1. Juli 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude am 1. Januar 2009 und für Nichtwohngebäude am 1. Juli 2009. Baudenkmäler sind von dieser Regelung ausgenommen.

Mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt

Der Energiepass soll auf dem Immobilienmarkt zu einem wirksamen Instrument für mehr Transparenz werden. Mit dem Energielabel soll schon bald so selbstverständlich mit der Energieeffizienz geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.

Nicht bis zum letzten Termin warten

Unser Büro erstellt im Rahmen der dena-Markteinführungskampagne seit 2005 Energiepässe, die ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von 10 Jahren haben. Seit Einführung der EnEV 2007 erhalten Sie von uns einen Energieausweis nach neuem Standard, der ebenfalls 10 Jahre Gültigkeit hat.
Durch unsere langjährige Erfahrung können Sie sicher gehen, einen inhaltlich richtigen und damit gesetzeskonformen Ausweis zu erhalten und haben in einem individuellen Beratungsgespräch die Möglichkeit sinnvolle Maßnahmen zu Ihrem Gebäude erläutert zu bekommen.


Lesen Sie hier die Broschüre Energieausweis für Gebäude des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, in der viele Fragen beantwortet werden.

Weitere Infos finden Sie auch bei der Deutschen Energieagentur:
Deutsche Energie Agentur       

wir sind zugelassen zur Ausstellung des Energiepasses
  Süddeutsche Zeitung vom 23.07.08 (Immobilienteil):

Krumme Geschäfte mit Energieausweisen

Noch immer sind die meisten Vermieter über die Bestimmungen zum Energieausweis nur schlecht informiert. Manche unseriöse Anbieter versuchen, daraus Profit zu schlagen. „Seit einigen Wochen beobachten wir Geschäftemacher, welche die Unwissenheit der Hausbesitzer ausnutzen", sagt Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB). Die Anbieter rieten beispielsweise zu Investitionen, die nicht notwendig seien. Viele Eigentümer, die nicht neu vermieten wollten, brauchten den Ausweis zudem derzeit nicht. Auch die
Verbraucherzentralen warnen vor unseriösen Anbietern. Hausbesitzer sollten vor allem bei Angeboten aus dem Internet grüßte Vorsicht walten lassen. Lediglich einer von 97 überprüften Ausstellern frage alle 14 gesetzlichen Pflichtdaten vollständig ab, berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Von 29 Verbrauchsausweisen, die von den Verbraucherschützern testweise gekauft und ausgewertet wurden, seien zwölf formal „mangelhaft" gewesen, 18 hielten einer weitgehenden fachlichen Prüfung nicht stand. rem

Den Bericht der Verbraucherzentrale NRW finden Sie hier.

dena Gütesiegel Energieausweis
Lassen Sie Ihren Ausweis von einer durch dena und BAFA anerkannten Stelle ausstellen und bieten Sie Ihren Mietern und Käufern verlässliche Informationen. Wir stellen Bedarfsausweise für Wohngebäude mit dena-Gütesiegel aus; zum Leistungsumfang gehört eine ausführliche Beratung und eine zusätzliche Dokumentation.
 
Energie + EnEV Fördermittel
19. May 12, 1:00
aktualisiert 01.12.08: Energieberatung, Energiepass, Energieausweis, München, Verbrauchsausweis, Bedarfsausweis, dena-Aussteller , Hauscheck, Energieeinsparverordnung, EnEV